Betriebliche Altersversorgung, steuerliche Abzugsfähigkeit, Rückdeckungsversicherungen, Unterstützungskassenversorgung

Betriebliche Altersversorgung, steuerliche Abzugsfähigkeit, Rückdeckungsversicherungen, Unterstützungskassenversorgung

 

Deutsche Unterstützungskasse gehört zu den bAV-Favoriten der Makler

Die Deutsche Unterstützungskasse gehört aus Sicht der Makler zu den beliebtesten Anbietern in der betrieblichen Altersversorgung (bAV). Bei den diesjährigen „AssCompact AWARDs – Betriebliche Altersversorgung“ belegte dieDeutsche Unterstützungskasse als einziger Nicht-Versicherer unter den Top 10 im Durchführungsweg Unterstützungskasse einen bemerkenswerten vierten Platz.
Die Onlinebefragung wurde von dem Marktforschungsunternehmen SMARTcompagnie im Auftrag der bbg Betriebsberatungs GmbH durchgeführt. In die Bewertung sind Kriterien aus den Bereichen Unternehmensführung, Produktmanagement, Vertriebsunterstützung und Abwicklungsservice eingegangen.

Dazu Christian Willms, Vorstand der Deutsche Unterstützungskasse :
„Ich freue mich, dass die bAV-Berater uns als einen der Top-Anbieter mit den richtigen Lösungen und einem überzeugenden Vertriebsservice wahrnehmen. Ich möchte mich für diesen Zuspruch herzlich bedanken. Dieses ausgezeichnete Ergebnis ist für uns Ansporn uns weiter zu verbessern.“

Pensionssicherungsverein legt Beitragssatz fest

Der Pensionssicherungsverein (PSV) hat Anfang November 2012 den Beitragssatz für 2012 festgelegt. Er wurde von 1,9 Promille auf 3,0 Promille erhöht. Die Zahlung des PSV-Beitrages für 2012 ist zum 31. Dezember 2013 fällig. Die Beitragsanhebung wird mit der aktuellen wirtschaftlichen Entwicklung und einem höheren Schadenvolumen infolge von mehr Insolvenzen begründet. Die Schadenentwicklung ist der ausschlaggebende Faktor für den Beitragssatz.

Warum gibt es den PSV ?
Der PSV bezeichnet sich selbst als Selbsthilfeeinrichtung der deutschen Wirtschaft. Im Falle einer Unternehmensinsolvenz übernimmt der PSV die Versorgung aller Mitarbeiter, die Anspruch auf eine insolvenzgeschützte Betriebsrente haben. Auch die Anwartschaften von berufstätigen Arbeitern und Angestellten sind über den PSV abgesichert. Das schreibt das Betriebsrentengesetz (BetrAVG) vor. Versorgungszusagen über die Durchführungswege Direktzusage (auch Pensionszusage genannt), Unterstützungskasse und Pensionsfonds an Arbeitnehmer, die unter das (BetrAVG) fallen, sind PSV-gesichert und PSV-beitragspflichtig. Prinzipiell sind das alle Arbeitnehmer mit einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis. Unternehmer, beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer und Vorstände fallen im Allgemeinen nicht unter den Schutz des BetrAVG. Somit sind Versorgungen dieses Personenkreises auch nicht PSV-beitragspflichtig.

Wie wird der Beitrag erhoben ?
Der PSV-Beitrag berechnet sich für Anwärter einer Unterstützungskassen-Versorgung nach dem Fünffachen der zugesagten Jahresrente.

Beispiel : PSV-Beitrag für eine typische Versorgung aus Entgeltumwandlung in der Deutschen Unterstützungskasse, hier Zusage einer Jahresrente von 12.000 EUR bei monatlich 500 EUR :

  • Bemessungsgrundlage: 12.000 EUR x 5 = 60.000 EUR
  • 60.000 EUR x 4,5  (3,0  Betragssatz + 1,5  Glättung aus 2010) = 270 EUR

Beitragserhöhungen sind für Unternehmer stets ein kritisches Thema. Ohne Frage, der PSV-Beitrag ist erst einmal eine zusätzliche Kostenposition. Doch bei genauerer Betrachtung ist dieser Beitrag günstiger als die Entrichtung der Sozialabgaben.

Ein Rechenbeispiel :
Bei 100 EUR monatlicher Entgeltumwandlung kann ein Arbeitgeber ca. 230 EUR im Jahr an Sozialversicherungsbeiträgen sparen. Bei der oben beschriebenen Musterversorgung kann der Arbeitgeber auf Basis des in 2013 SV-freien Höchstbetrags von monatlich 232 EUR mehr als 500 EUR Sozialversicherungsbeiträge im Jahr sparen. Der PSV-Beitrag beläuft sich auf 270 EUR. Summa Summarum spart der Arbeitgeber ca. 230 EUR.

Mittlerweile gehören über 92.000 Unternehmen dem PSV an und sorgen für einen Insolvenzschutz der Betriebsrenten ihrer Mitarbeiter.

Mehr zum Thema PSV in der Unterstützungskasse finden Sie auf www.deutsche-ukasse.de unter FAQs.

Noch mehr „Swissness“ für die Deutsche Unterstützungskasse e.V.

Die Deutsche Unterstützungskasse hat erneut einen Produktpartner gewonnen: Nachdem wir im vergangenen Monat über den neuen Partner Swiss Life berichtet haben, können wir einen weiteren Versicherer mit Schweizer Wurzeln bekanntgeben: die Helvetia schweizerische Lebensversicherungs-AG. Mittlerweile blickt das Unternehmen auch in Deutschland auf eine langjährige Tradition zurück. Helvetia verbindet Tradition, Qualität und Sicherheit. Damit hat die Deutsche Unterstützungskasse ihr Anbieter-Portfolio auf 16 Unternehmen erweitert. Aus dem Angebot dieser Unternehmen können Rückdeckungsversicherungen individuell zusammengestellt und kombiniert werden. Mit den sehr unterschiedlichen Produktlösungen, von klassisch bis fondsgebunden, kann die Deutsche Unterstützungskasse eine Risikostreuung beim Aufbau der Unterstützungskassenversorgung ermöglichen.

Der Jahreswechsel kommt schneller als man denkt

Aus diesem Grund möchten wir Sie über die Möglichkeit informieren, wie Arbeitgeber & Arbeitnehmer über BERLINER VERSICHERUNGSVERGLEICH sozusagen fünf vor zwölf noch eine Unterstützungskassenversorgung umsetzen können. Denn nicht selten wird erst kurz vor dem Jahresende die Entscheidung getroffen. Meist ist dann jedoch keine Zeit mehr, die Police noch im alten Jahr zu erstellen, was für Sie (Arbeitgeber & Arbeitnehmer) aber wichtig wäre. Denn um die steuerliche Abzugsfähigkeit geltend machen zu können, müssen die Beiträge noch im alten Jahr fließen.

Alle für das laufende Jahr relevanten Jahres- oder unterjährigen Beiträge können an die Unterstützungskasse überwiesen werden, auch ohne dass die Policen der Versicherer vorliegen, und zwar für

Deutsche Unterstützungskasse e.V.:
IBAN: DE38 2008 0000 0310 6020 00 | Konto 310602000, BLZ 20080000 (Commerzbank),

Deutscher Pensionsfonds e.V. – die überbetriebliche Unterstützungskasse:
IBAN: DE59 2008 0000 0575 3703 00 | Konto 575370300, BLZ 20080000 (Commerzbank).

Wichtig ist, dass auf der Überweisung das Trägerunternehmen und der für die Versorgung bestimmte Mitarbeiter genannt sind. Dann können nach Policenerstellung die Gelder an die entsprechenden Versicherer weitergeleitet werden. Damit ist die Betriebsausgabenabzugsfähigkeit für das laufende Jahr gesichert.

(Quelle : Newsletter bAV – Deutsche Unterstützungskasse e.V. Ausgabe: November 2012 via ConceptIF AG | Concepts for Insurance and Finance | Friedrich-Ebert-Damm 160a | 22047 Hamburg)

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