Forderungsausfall — Ärger mit der Zahlungsmoral ? – Ein häufiges Problem von Gewerbetreibenden und Selbständigen !

AUXILIA bietet ein professionelles Forderungsmanagement (= InkassoServiceDienstleistung)

Aktuell : Forderungs-Rechtsschutz für alle Berufsgruppen. Mehr …


Nachfolgend können Sie für sich und Ihre Firma den „Makler-Testsieger“ zum Thema Rechtsschutz beantragen — bisheriger Schutz bei anderen Anbietern wird anerkannt !Bitte senden Sie uns ausgefüllt und unterschrieben (nachdem Sie sich alle 4 Dokumente gespeichert haben) die Erstinformation, von der Produktinformation die erste Seite sowie vom Antrag die Seiten 2, 6 und 7 per Post — vielen Dank vorab :

1/4 Erstinformation 2/4 Produktinformation 3/4 Bedingungen

4/4 Antrag Gewerbe JURAFIRM oder  4/4 Antrag Heilwesenberufe JURMED oder 4/4 Antrag Steuerberater JURATAXX


Die schlechte Zahlungsmoral ist in der Tagespresse bereits zu einem Dauerthema geworden. Die Wirtschaftsinstitute bestätigen regelmäßig eine schlechte und weiter sinkende Zahlungsmoral. Damit Sie dieses Thema besser in den Griff bekommen, hat die AUXILIA Lösungen geschaffen : den Forderungs-Rechtsschutz und die Dienstleistung MoneyService+.

Rechnung, Erinnerung, erste Mahnung, zweite Mahnung, dritte Mahnung … diese Arbeiten belasten jeden Gewerbetreibenden und Selbständigen, denn die dafür aufgewandte Zeit könnten Sie gewinnbringender einsetzen. Zudem verfügt nicht jeder Betrieb über einen Forderungsmanager, der im Umgang mit Schuldnern erfahren ist, professionell mahnt, Adressermittlungen gekonnt durchführt und bestmögliche Erfolgsquoten erzielt.
Die Lösung bietet die AUXILIA : Nach Stellung der Rechnung und ggf. einer Erinnerung kann der Betrieb die nicht bezahlten Rechnungen kommentarlos an den Dienstleister der AUXILIA, die advaro Services GmbH, übergeben. Dort ermitteln erfahrene Forderungsmanager Adressen, führen Bonitätsanfragen durch und übernehmen die Ansprache der Schuldner. Um zum Erfolg zu kommen, werden auch Ratenzahlungsvereinbarungen geschlossen und deren Erfüllung überwacht. Damit wird der gesamte Aufwand für die Bearbeitung offener Rechnungen outgesourct und der eigene Betrieb von dieser in der Regel unangenehmen Arbeit entlastet.

Kundenerhaltendes Inkasso mit hoher Erfolgsquote

Neben dem eigentlichen Ziel der Forderungsmanager, den Rechnungsbetrag für Sie zu realisieren, ist weiterer wichtiger Aspekt das „wie“ der Schuldneransprache. Leitsatz für advaro ist: „Kundenerhaltendes Inkasso“. Trotz offener Rechnung sind Schuldner dennoch häufig wertvolle Kunden. Durch eine angemessene, niveauvolle und höfliche, aber auch bestimmte Ansprache werden einerseits die offenen Beträge schnell realisiert, andererseits das Verhältnis zwischen Ihnen und Ihrem Kunden nicht unnötig belastet. Ein im Zusammenhang mit Forderungseinzug sicherlich nicht alltäglicher Ansatz.

Die Lösung

Durch die Unterstützung bei der Beitreibung der Forderungen erspart sich Ihr Betrieb Zeit und Kosten. Sie erstellen die Rechnungen und der Forderungsmanager hilft dort, wo es arbeitsaufwendig und lästig wird: bei den Forderungen, die trotz Erinnerung nicht bezahlt wurden. So können sich Ihr Betrieb und Ihr Team auf ihr Kerngeschäft konzentrieren.

Branchenspezifische Angebote
Als echtes Versicherungsprodukt hat die AUXILIA den Forderungs-Rechtsschutz auf den Markt gebracht. Er kann von ALLEN Branchen [neu !] außer dem Baugewerbe abgeschlossen werden, z. B. :

  • Ärzte und andere Heilwesenberufe (z. B. Apothker, Akustiker, Physiotherapeuten)
  • Steuerberater, Wirtschafts- und Buchprüfer
  • Beerdigungsinstitute
  • Versandhandel (auch Versandhandelsanteil von Geschäften)
  • Gaststätten und Hotels
  • Schulen (z. B. Fahrschulen, Tanzschulen, Nachhilfeinstitute, Sprachschulen)
  • Fitness-Center

Mit dem Forderungs-Rechtsschutz sind für Sie alle Kosten für die außergerichtliche Tätigkeit der Forderungsmanager, z. B. auch für Adressermittlungen bei Einwohnermeldeämtern, durch die Versicherungsprämie gedeckt. Und die beträgt 275 € p. a. brutto – inklusive der bei AUXILIA obligatorischen Mitgliedschaft im KS Automobilclub mit seinen weiteren Leistungen. Als Zusatzmodul zu vielen bestehenden Rechtsschutzprodukten der AUXILIA beträgt die Prämie sogar nur 120 € jährlich.
Dafür können Sie unbegrenzt viele Rechnungen, unabhängig von deren Höhe, von den advaro-Forderungsmanagern bearbeiten lassen.
Ebenfalls enthalten : vorsorgliche Bonitätsprüfungen. Vor geplanten Leistungen im Wert von mehr als 3.000 € können Sie über die Forderungsmanager feststellen lassen, ob Ihr Kunde möglicherweise schon zahlungsunfähig ist – eine Leistung, die Zahlungsausfällen vorbeugt.
Ein besonderes Highlight ist die vorvertragliche Deckung – in der Schadenversicherung sonst nahezu unbekannt : Auch Forderungen, die bis zu 12 Monate vor Versicherungsbeginn fällig wurden, sind gedeckt.

Auch alle anderen Branchen erhalten im Rahmen Ihres aktuellen AUXILIA-Gewerberechtsschutz Unterstützung : MoneyService+ ermöglicht die Nutzung der Leistungen von advaro zu besonderen, für AUXILIA-Kunden ausgehandelte Konditionen (z. B. keine Grundgebühr, Erfolgsbeteiligungen, Kontoführungsgebühren usw.).  Nur wenn die Forderung nicht realisiert werden kann, fallen geringe pauschale und von der Forderungshöhe unabhängige Gebühren von z. Zt. 29 € zzgl. USt. an. Eine realisierte Forderung erhalten Sie hingegen in voller Höhe, so dass Ihnen hier gar keine Kosten entstehen.

Money-Service+ — Die beitragsfreie Vermittlung von Inkassodienstleistungen an advaro Services GmbH.
Die Kunden von AUXILIA erhalten bei advaro Services GmbH Sonderkonditionen für Inkassodienstleistungen.
Leistungen, die von advaro Services GmbH erbracht werden können :

  • Bonitätsprüfung
  • Adressermittlung
  • außergerichtliche Beitreibung von Forderungen
  • schnelle gerichtliche Beitreibung durch EDV-Anbindung an Anwälte und Gerichte
  • Vereinbarung und Überwachung von Ratenzahlungen

„Ihre Leistung ist es Wert, bezahlt zu werden“ – so arbeiten Forderungsmanager
Als Gewerbetreibender oder Selbständiger beherschen Sie Ihr Tagesgeschäft. Bezahlen Ihre Kunden die von Ihnen erbrachten Leistungen jedoch nicht, wird es schnell lästig und zeitraubend. Hier helfen professionelle Forderungsmanager wie die advaro Services GmbH aus München.
Ein advaro Forderungsmanager nimmt telefonisch und/oder schriftlich Kontakt mit dem Schuldner auf, fordert ihn zur Begleichung der Rechnung auf und zeigt bei Bedarf Teilzahlungsmöglichkeiten auf. Ist der Schuldner verzogen, ermittelt advaro zuvor die neue Anschrift, z. B. durch Abgleich mit Adressdaten von Versandhäusern und Telefongesellschaften und auch durch Anfragen bei Einwohnermeldeämtern.
Die schnelle und professionelle Ansprache durch advaro verdeutlicht dem Schuldner: Ein Aussitzen der Rechnung, um sich der Zahlungsverpflichtung zu entziehen, ist nicht mehr möglich. Denn die Sache befindet sich nun in professionellen Händen. Durch freundliche aber bestimmte Ansprache wird er zur Rechnungsbegleichung veranlasst bzw. zur Vereinbarung einer angemessenen Teilzahlungslösung bewegt.
Die unangenehme und kostenintensive Arbeit des „Hinterherlaufens“ offener Rechnungen, die dem Gläubiger niemand bezahlt, wird hier an advaro outgesourct. Die Erfolgsquote ist regelmäßig deutlich höher: Es wird schneller gezahlt und die Zahl der Forderungsausfälle reduziert.

Wir senden Ihnen gerne die erforderlichen Unterlagen zu – bitte nehmen Sie Kontakt zu uns auf, danke.



Sonderbedingungen für den AUXILIA Forderungs-Rechtsschutz   Druckversion

§ 1 Aufgaben der Versicherung
Die AUXILIA sorgt dafür, dass der Versicherungsnehmer durch ein von der AUXILIA benanntes Inkassounternehmen vertragliche Forderungen aus seiner gewerblichen, freiberuflichen oder sonstigen selbständigen Tätigkeit außergerichtlich beitreiben kann und trägt im Falle der Uneinbringlichkeit der Hauptforderung die hierfür angefallenen Kosten gemäß § 3.

§ 2 Voraussetzungen für den Anspruch auf Rechtsschutz
1. Anspruch auf Rechtsschutz besteht, wenn
a) der Versicherungsnehmer dem ihm durch die AUXILIA benannten Inkassounternehmen den Auftrag erteilt hat, eine ihm zustehende, nicht kraft rechtsgeschäftlicher Abtretung erlangte Forderung beizutreiben,
b) die Forderung fällig und zum Zeitpunkt der Beauftragung des Inkassounternehmens unstrittig ist, wobei die Fälligkeit längstens sechs Kalendermonate vor Abschluss des Vertrages über den Inkasso-Rechtsschutz eintrat,
c) die Forderung zum Zeitpunkt der Beauftragung des Inkassounternehmens nicht gerichtlich an- oder rechtshängig und nicht tituliert war,
d) der Schuldner im Zeitpunkt des Auftrages an das Inkassounternehmen im Verzug (§ 286 BGB) war und
e) die Hauptforderung durch das Inkassounternehmen nicht oder nur teilweise beigetrieben werden kann und deshalb das Inkasso wegen Uneinbringlichkeit mit Zustimmung des Versicherungsnehmers endgültig eingestellt wird.
Anspruch auf Rechtsschutz besteht unter vorgenannten Voraussetzungen auch für Forderungen aus der gewerblichen, freiberuflichen oder sonstigen selbständigen Tätigkeit, die innerhalb dreier Kalendermonate nach Ablauf des Versicherungsverhältnisses fällig werden.
2. Kein Anspruch auf Rechtsschutz besteht,
– wenn dem Versicherungsnehmer im Zeitpunkt der Erteilung des Inkassoauftrages die Uneinbringlichkeit bekannt war
– sowie für Forderungen, die im Ausland entstanden und/oder dort beizutreiben sind, und für Forderungen aus Wett- und Glücksspiel.

§ 3 Leistungsumfang
Die AUXILIA trägt die Inkassokosten, die der Versicherungsnehmer dem durch den Versicherer benannten Inkassounternehmen aufgrund des Inkassovertrages schuldet. Soweit dem Inkassounternehmen
kraft Inkassovertrag etwaig bei dem Schuldner beigetriebene Verzugszinsen zustehen, erstattet der Versicherer diese nicht. Die Umsatzsteuer trägt der Versicherer, soweit der Versicherungsnehmer nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt ist.
Neben den Inkassokosten erstattet die AUXILIA die notwendigen Auslagen des Inkassounternehmens für Anfragen beim Einwohnermeldeamt.
Weitere Auslagen (z. B. Anwalts- und/oder Gerichtskosten; Gerichtsvollziehergebühren) erstattet die AUXILIA nicht.
Unabhängig von dem Eintritt des Rechtsschutzfalles gemäß § 2 sorgt die AUXILIA dafür, dass der Versicherungsnehmer über das Inkassounternehmen Bonitätsauskünfte über Privatpersonen einholen
kann, mit denen er im Rahmen seiner gewerblichen, freiberuflichen oder sonstigen selbständigen Tätigkeit die Annahme eines Auftrages erwägt, dessen Nettovolumen mehr als € 3.000,— beträgt.
Enden die Beitreibungsbemühungen des Inkassounternehmens, da die Forderung strittig wird, empfiehlt die AUXILIA auf Wunsch des Versicherungsnehmers einen Rechtsanwalt für die gerichtliche Durchsetzung der Forderung.

§ 4 Versicherte Personen

Versichert ist der im Versicherungsschein bezeichnete Versicherungsnehmer als Inhaber der Forderung.

§ 5 Verhalten des Versicherungsnehmers vor Eintritt des Rechtsschutzfalles

Damit die AUXILIA dem Versicherungsnehmer das Inkassounternehmen benennen kann, dessen Kosten im Versicherungsfall erstattet werden, wird sich der Versicherungsnehmer vor Erteilung des Inkassoauftrages mit der AUXILIA in Verbindung setzen, sofern dem Versicherungsnehmer das Inkassounternehmen nicht bereits benannt wurde.
Der Versicherungsnehmer ist gehalten, im Falle der Beauftragung des Inkassounternehmens dieses alsbald nach Eintritt des Schuldnerverzugs zu beauftragen.

§ 6 Vorzeitige Beendigung
Lehnt das durch die AUXILIA benannte Inkassounternehmen den Inkassoauftrag ab, obwohl die Forderung des Versicherungsnehmers die in § 2 b) bis e) bestimmten Voraussetzungen erfüllt, kann der Versicherungsnehmer den Inkasso-Rechtsschutz vorzeitig kündigen. Gleiches gilt, wenn die AUXILIA den Rechtsschutz ablehnt, obwohl sie zur Leistung verpflichtet ist.
Die Kündigung muss der AUXILIA spätestens einen Monat nach Ablehnung des Inkassoauftrages bzw. Rechtsschutzes zugegangen sein. Die Kündigung wird sofort mit ihrem Zugang beim Versicherer wirksam. Der Versicherungsnehmer kann jedoch bestimmen, dass die Kündigung zu einem späteren Zeitpunkt, spätestens jedoch zum Ende des laufenden Versicherungsjahres wirksam wird.

§ 7 Anzuwendendes Recht
Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, gelten die Bestimmungen der §§ 1, 5 und 7 bis 20 der Allgemeinen Rechtschutz-Versicherungsbedingungen (AUXILIA ARB/2007 – kurz ARB).


Presseinformation                     München, 23.03.2009

KS/AUXILIA : Forderungs-Rechtsschutz für alle Berufsgruppen

Die AUXILIA Rechtsschutz-Versicherungs-AG –mittlerweile der einzige, nicht mit einer Versicherungsgruppe oder einem Versicherungskonzern verbundene Spezialversicherer – hat seinen Forderungs-Rechtsschutz auf alle Berufsgruppen ausgeweitet. Nicht versicherbar ist lediglich das Baugewerbe.
Selbstständige, Freiberufler und Unternehmen können alle ihre offenen und unstreitigen Forderungen schon für einen Beitrag ab 10,- EUR im Monat an ein professionelles Forderungsmanagement abgeben. Versichert sind die Kosten der außergerichtlichen Beitreibung, der Adressermittlungen und der Bonitätsprüfung. Selbstständige, Freiberufler und Firmen stellen mit diesem Produkt gerade in diesen schwierigen Zeiten ihre Liquidität sicher.
Häufig zahlen Schuldner erst, wenn sie eine Zahlungsaufforderung von einer externen Firma erhalten. Mit dem Forderungs-Rechtsschutz spart sich der Kunde Zeit, Kosten, Ärger und kommt schneller an sein Geld.

Über KS/AUXILIA :
Zur Unternehmensgruppe KS/AUXILIA gehören der Automobilclub Kraftfahrer-Schutz e.V., die AUXILIA Rechtsschutz-Versicherungs-AG und die KS Versicherungs-AG. Der Automobilclub KS wurde 1935 gegründet und ist mit ca. 430.000 Mitgliedern einer der größten Automobilclubs Deutschlands. Die 1964 gegründete AUXILIA ist der einzige Rechtsschutz-Spezialversicherer auf dem deutschen Markt, der nicht mit einer Versicherungsgruppe oder einem Versicherungskonzern verbunden ist. Die KS Versicherungs-AG bietet seit 1979 qualitativ hochwertige Schutzbriefversicherungen an.


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