Newsletter-Zusammenfassung Automobilclub Kraftfahrer-Schutz e. V. (KS) / AUXILIA Rechtsschutz (-Versicherung)

Wovor der Kraftfahrer-Schutz warnt — Energiesparende Entwicklungen gesucht — Dauerbrenner Tempolimit — Spritpreise steigen dramatisch

KS: Energiesparende Entwicklungen gesucht

In diesen Tagen beherrscht die Energie-Diskussion wieder einmal die Schlagzeilen. Die Pipeline-Sperre macht unsere Abhängigkeit vom Öl erschreckend deutlich. Das beste Mittel dagegen ist Energiesparen. Mit dem Ziel, die Entwicklung Kraftstoff- sparender Fahrzeuge und Techniken zu fördern hat der Automobilclub Kraftfahrer-Schutz (KS) bereits 1980 den Energie- und Umweltpreis ins Leben gerufen, den Goldenen Öltropfen. Auch 2007 soll damit eine herausragende Entwicklung oder eine intelligente organisatorische Maßnahme ausgezeichnet werden. Voraussetzung ist, dass Autofahrer dadurch sparsamer fahren können.

Eine Vielzahl von Entwicklungen, die in den letzten Jahren prämiert wurden, ist zu Meilensteinen der Automobiltechnik geworden. Dazu gehören Diesel- und Benzin-Direkteinspritzung, das Common-Rail-Prinzip, aber auch Verkehrs- und Informationsleitsysteme oder das Eco-Training eines Autoherstellers. 2006 ging der Preis an die Nutzfahrzeugsparte von DaimlerChrysler für die CGI-Technologie (Stratified Charged Gasoline Injection) als weltweit erster Benzinmotor mit strahlgeführter Direkteinspritzung, die für niedrigeren Verbrauch und deutlich geringere Abgasemissionen sorgt.

Bis zum 16. April ist es möglich, Kandidatenvorschläge mit kurzer Begründung an den Automobilclub Kraftfahrer-Schutz, Presse und Information, Friedenspromenade 87, 81827 München zu schicken. Eine Jury mit Experten aus Wissenschaft, Politik und Medien wird Ende April den Preisträger ermitteln.

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44/2006 : Dauerbrenner Tempolimit — KS : Unsinnige Festtagsforderung des Umweltbundesamtes

So sicher wie das Ungeheuer von Loch Ness kommt auch die Forderung nach Tempolimits auf deutschen Autobahnen. Nun hat der Präsident des Umweltbundesamtes das Thema wieder mal auf die Tagesordnung gebracht. Der Automobilclub Kraftfahrer-Schutz (KS) warnte allerdings davor, die unsinnige Diskussion erneut zu führen. Wichtiger sei, diejenigen zu würdigen, die dazu beigetragen haben, die Umweltbelastung durch den Autoverkehr in den letzten Jahren erheblich zu senken, und sie zu weiteren Bemühungen zu animieren. So sei allein der Durchschnittsverbrauch von Pkw in den letzten 20 Jahren um mehr als 35 Prozent reduziert worden. Dem Anliegen aller, eine saubere Umwelt und individuelle Mobilität mit niedrigem Verbrauch zu erreichen, sei der Vorstoß der UBA-Präsidenten nicht dienlich.

Als besonders dreist bezeichnete es ein Sprecher des KS, die zahllosen Beispiele zur Verbrauchsreduzierung zu ignorieren, die die Automobilindustrie in den vergangenen Jahrzehnten erreicht habe. Ein Blick in die Gewinnerliste des KS-Energie- und Umweltpreises hätte den UBA-Präsidenten eines besseren belehrt. Seit 1981 wird mit diesem Preis alljährlich ein Unternehmen der Automobil- oder Zu­lieferindustrie ausgezeichnet, das sich durch tech­nische Leistungen im Bereich Energie-Sparen und Um­ weltschutz hervorgetan hat. Schirmherr ist übrigens der Bundeswirtschaftsminister.

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43/2006 : Spritpreise steigen dramatisch — KS: Im Gasfuß liegt das größte Sparpotenzial

Die Zeit der gerade noch hinnehmbaren Spritpreise ist vorbei. Zum 1. Januar wird der Liter Kraftstoff zwischen sechs und acht Cent mehr kosten. Schuld daran sind nach Informationen des Automobilclub Kraftfahrer-Schutz (KS) diesmal nicht die Mineralölkonzerne. Vater Staat langt kräftig zu: Fast vier Cent macht die höhere Mehrwertsteuer aus. Weitere zwei bis vier Cent Mehrkosten entstehen durch die vorgeschriebene Beimischung von Bio-Kraftstoff. Da beides von der Regierungskoalition in Berlin beschlossen ist, dürften auch Proteste der Autofahrer nichts nutzen.

Der KS rät daher, die Benzinpreise genau zu vergleichen und beim billigsten Anbieter zu tanken. In Ballungszentren lassen sich so leicht einige Euro sparen. Das größte Sparpotenzial liegt aber in der Fahrweise, mit der man mühelos ein Viertel Kraftstoff sparen kann. Und so geht das:

· Da beim morgendlichen Kaltstart Verbrauch und Schadstoffausstoß besonders hoch sind, sollte man nach dem Anlassen sofort losfahren, hohe Drehzahlen vermeiden und früh hoch schalten.

· Sparsame Fahrer stellen an Ampeln, Bahnübergängen etc. den Motor ab. Das lohnt auch für wenige Sekunden.

· Verbrauchsmindernd wirkt sich auch vorausschauendes Fahren aus, bei dem man das Tempo dem Verkehrsfluss anpasst und heftige Bewegungen des Gaspedals vermeidet. Daher nicht mit Gasfuß auf eine rote Ampel zufahren, wenn man ohnehin halten muss.

· Parkplatzsuchverkehr belastet die Innenstädte. So ist es am Samstag oft besser, Park&Ride zu nutzen als auf einen City-Parkplatz zu hoffen. Eine Alternative sind lediglich Parkhäuser, die ihre freien Parkplätze schon am Rand der Innenstadt auf Signaltafeln anzeigen.

Übrigens : Mancher Weg lässt sich auch zu Fuß, mit dem Rad oder Bus und Bahn erledigen …

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42/2006 : Ein Platz zum Innehalten — KS : Autobahnkirchen sind Raststätten für die Seele

Die allgegenwärtige Feiertags-Hektik, vermischt mit Urlaubsstress, das alles bestimmt derzeit das Leben vieler Menschen. Nach Ansicht des AutomobilclubKraftfahrer-Schutz (KS) sind das auch häufig Ursachen für folgenschwere Unfälle. Eine gute Möglichkeit, Ruhe und Entspannung zu finden, bieten die Autobahnkirchen. Diese „Raststätten für die Seele“ sind 24 Stunden am Tage geöffnet – und das nicht nur für alle Konfessionen, sondern auch für Menschen, die sich nicht religiös gebunden fühlen.

In den Autobahnkirchen finden mehr als drei Millionen Menschen jährlich Ruhe und Besinnung  auf ihre Sorgen, Probleme oder auf die Verantwortung füreinander. Wer in dieser Absicht eine Autobahnkirche betritt, fährt danach meist gelassener, rücksichtsvoller und sicherer weiter. Anonymität und Stille dieser Gotteshäuser helfen vielen, im Gebet ihre Gedanken zu sammeln, auch ohne Seelsorge oder Gottesdienst.

Autofahrer sollten sich besonders bewusst sein, dass sie auch andere gefährden, wenn sie mit Sorgen, unter Zeitdruck oder abgespannt am Steuer sitzen.

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41/2006 : Auch Behinderte sind Verkehrsteilnehmer — KS : Mehr als 6,5 Millionen Menschen leben in Deutschland, die körperbehindert sind. Sie sind im Straßenverkehr besonders auf die Rücksichtnahme der anderen Verkehrsteilnehmer angewiesen.
Körperbehindert zu sein bedeutet nicht, auf die Teilnahme am Straßenverkehr zu verzichten. Doch sind gerade Blinde, Seh-, Hör- oder Gehgeschädigte auf Verständnis und Rücksichtnahme angewiesen. Allerdings stellt der Automobilclub Kraftfahrer-Schutz (KS) immer wieder fest, dass viele Verkehrsteilnehmer nicht wissen, worauf es dabei ankommt. Sicherheit setzt Rücksichtnahme und gegenseitiges Vertrauen voraus. Aufmerksames und rücksichtsvolles Fahren gibt Behinderten Ruhe und Sicherheit, um beispielsweise die Straße zu überqueren.

 

Behinderten Verkehrsteilnehmern Licht- oder Hupsignale zu geben, stiftet eher Verwirrung statt zu helfen. Das sollten Autofahrer bedenken und notfalls warten.

  • Wer auf Fußwegen parkt, muss Platz für Rollstühle lassen.
  • Abgesenkte Bordsteinkanten dienen oft dazu, dass Rollstuhlfahrer besser über die Straße kommen.
  • Behinderten-Parkplätze sind Behinderten mit amtlichem Ausweis vorbehalten.

 

Der KS erinnerte daran, dass Personen mit Blindenhund, gelb-schwarzer Armbinde oder weißem Stock Handzeichen, etwa als Aufforderung, die Fahrbahn zu überqueren, nicht wahrnehmen können. In kritischen Situationen, an Baustellen oder beim Überqueren der Straße, sollten Sehende ihre Hilfe anbieten.

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40/2006 : Pocket-Bikes als Weihnachtsgeschenk ? — KS warnt vor Mini-Motorrädern für Kinder

Werden sie der Hit im Weihnachtsgeschäft, die seit einiger Zeit angebotenen Mini-Motorräder, die so genannten Pocket-Bikes? Der Automobilclub Kraftfahrer-Schutz (KS) warnt davor, diese meist nicht mehr als 110 x 80 x 50 Zentimeter großen Maschinen an Kinder zu verschenken. Denn sie sind nicht ungefährlich, zumal sie – je nach Motorisierung – Geschwindigkeiten bis zu 70 km/h erreichen können.

 

Ohnehin dürfen diese Bikes nur auf privaten Flächen benutzt werden. Eine Straßenzulassung gibt es in Deutschland nicht, weil nach Einschätzung von Kfz-und Unfallsachverständigen erhebliche technische Mängel an Gabel, Rahmen, Rädern und Bremsen vorliegen. Gegen eine Zulassung spricht auch die unzureichende Erkennbarkeit im Straßenverkehr.

 

Allerdings ist das Gefahrenbewusstsein bei Kindern und Jugendlichen oft wenig ausgeprägt, die Risikobereitschaft dagegen relativ hoch, dass sie diese Kleinstkräder auch auf der Straße ausprobieren. Abgesehen von der immensen Verletzungsgefahr sollten Eltern daran denken, dass bei Unfällen mit Sach- und Personenschäden keine Versicherung aufkommt.

 

Allen, die für Kinder verantwortlich sind, rät der KS, einschlägigen Wünschen im Interesse der Betroffenen mit einem klaren „Nein“ zu begegnen.

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39/2006 : Bushaltestellen-Regeln wenig bekannt — KS : Linienbus mit Warnblinkanlage nicht überholen
Viele Autofahrer wissen nicht, wie sie sich verhalten sollen, wenn sie auf einen Omnibus treffen, der an der Haltestelle steht. Ist es erlaubt, den Bus zu überho­len? Ein Sprecher des Automobilclub Kraftfahrer-Schutz (KS) : „Wenn sich ein Linien- oder Schulbus der Haltestelle mit eingeschalteter Warnblinkanlage nähert, ist es verboten, ihn zu überholen. Erst wenn er hält, darf man im Schritttempo in sicherem Abstand vorbeifahren. Das gilt auch für den Gegenverkehr auf derselben Fahrbahn.“

 

In der Praxis wird allerdings immer wieder überholt – mehr oder weni­ger schnell. Nach Beobachtungen des KS ist die Unsicherheit, wie man im Haltestellenbereich fahren darf, ge­blie­ben, obwohl der Gesetzgeber das Verhalten an Bushaltestellen bereits 1996 verbindlich geregelt hat. Um Ein- und Aussteigende nicht zu ge­fährden, schreibt Pa­ragraph 20 der Straßenver­kehrsordnung (StVO) mäßiges Tempo beim Vorbei­fahren an Bussen an Haltestellen vor. Wichtig ist, dass diese Vorschrift ebenso für den Gegenverkehr gilt. Fahrgäste, be­sonders Kinder, könnten auch noch von der gegenüberliegenden Seite den Bus erreichen wollen. Bei Schulbussen gilt extreme Vorsicht. Wenn Kin­der einen Bus noch er­reichen wollen, achten sie oftmals nicht auf den Verkehr und überqueren spontan die Straße.

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38/2006 : Schneeketten aufziehen rechtzeitig üben — KS : Mit steifen Fingern im Schnee ist es zu spät

 

Der nächste Winter kommt bestimmt. Und das bedeutet auch winterliche Straßenverhältnisse, nicht nur bei der Fahrt in den Skiurlaub. Auch im Flachland ist man vor Schneechaos nicht gefeit. Wenn dann die Winterreifen nicht mehr ausreichen, helfen nur noch Schneeketten. Der Automobilclub Kraftfahrer-Schutz (KS) rät allerdings, die Montage schon zu Hause im Trockenen zu üben, nicht erst mit steifen Fingern auf der Passstraße im Tiefschnee.

 

Einige Länder oder Gebiete schreiben die Mitnahme von Schneeketten sogar vor. Wer keine Ketten dabei hat, dem kann bei winterlichen Straßenverhältnissen die Einreise verwehrt werden. Da hilft es nichts, sich auf Winterreifen oder Allrad-Antrieb zu berufen. Wenn das Zeichen 268 das Anlegen von Schneeketten vorschreibt, genügt es nach Auskunft des KS, die Antriebsräder damit auszurüsten.

 

Vorsicht vor schlechten Schneeketten. Sie können viel Ärger bereiten. Gute sind aus rostfreiem Stahl, haben ein TÜV-Prüfzeichen und zur Schonung der Reifen runde Kettenglieder. Sinnvoll sind Endlosketten ohne Innen-Verschluss. Sie lassen sich leichter anlegen. Dagegen warnt der KS vor Ketten mit Verschleißröllchen. Auf trockener Straße können sie das Auto leicht ins Rutschen bringen. Übrigens: Beim Fahren mit Ketten gilt die Höchstgeschwindigkeit 50 km.

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37/2006 : Weihnachtseinkäufe rechtzeitig planen — KS rät : Das Auto möglichst zu Hause lassen
Die Wochen bis Weihnachten bedeuten für viele Stress, da sie ihre Geschenk-Einkäufe ohne Plan in großer Eile erledigen wollen. Doch das geht oft schief. Deshalb rät der Automobilclub Kraftfahrer-Schutz (KS) , den Einkaufsbummel gut zu planen, das Auto zu Hause zu lassen oder höchstens bis zur nächsten Haltestelle von Bus, Straßen-, S-, U- oder Eisenbahn zu fahren. So vermeidet man den Vorweihnachts-Stau, verliert weniger Zeit, vermeidet Aggression, und der Geschenkekauf wird nicht zum Alptraum.

 

Am besten ist, rechtzeitig – nicht erst kurz vor Ladenschluss – mit den öffentlichen Verkehrsmitteln in die Stadt zu fahren, um dann gezielt nach Geschenken zu suchen. Wer bereits im Vorfeld seine Auswahl trifft, den kann die Fülle der Angebote nicht erdrücken. Wenn einem dann zufällig doch noch etwas in die Augen springt – umso schöner.

 

Ein Glühwein zum Abschluss rundet den Ausflug ab und lässt einen fröhlich wieder in die S- oder U-Bahn steigen. Der Autofahrer muss natürlich auf den Glühwein verzichten – Pech gehabt!

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36/2006 : Blendgefahr durch Nebelrücklicht — KS : Die grelle Leuchte nur bei dickem Nebel einschalten
Auch der ungewöhnlich warme Herbst kann nicht darüber hinweg täuschen, dass die kalte und dunkle Jahreszeit bevorsteht. Herbstnebel sorgen in den Morgen- und Abend­stunden für Unsicherheit auf unseren Stra­ßen. Da ist es besonders wichtig, gut gesehen zu werden. Das Ne­belrücklicht hilft dabei. Doch warnt der Au­to­mo­bilclub Kraft­fah­rer-Schutz (KS) davor, die grelle Leuchte schon vorsorglich oder sogar bei Regen ein­zusetzen. Denn sie kann andere Autofahrer gefährlich blen­den. Auch verwechseln manche das Nebelschluss­licht ihres Vordermannes auf die Schnelle mit dem Bremslicht, was zu Fehlreaktionen führen kann.

Nach § 17 (3) der Straßenverkehrsordnung (StVO) darf das Nebelrücklicht nur eingeschaltet wer­den, wenn die Sichtweite weniger als 50 Meter be­trägt. Einen Anhaltspunkt bie­ten auf Autobahnen die Pfo­sten am Fahrbahnrand, die in jeweils 50 Meter Abstand postiert sind. Nur wenn man den übernäch­sten Leitpfosten nicht mehr erkennen kann, also bei „dic­ker Suppe“, darf man das Ne­bel­rücklicht ein­schalten. Um gut gesehen zu werden, ist es gerade im Herbst sinnvoll, auch tagsüber mit Abblend­licht zu fahren.

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35/2006 : Der Vogel im Straßenverkehr — KS : Finger an die Stirn geht den Staatsanwalt an

 

Nicht selten hält man den einen oder anderen Verkehrsteilnehmer für blöd. So weit – so gut ! Doch wenn man ihm dies mit dem Finger an die Stirn auch noch zeigt, dann kann das unangenehme Folgen haben. Nach Informationen des Automobilclub Kraftfahrer-Schutz (KS) ist es nämlich ein Unterschied, ob man den „Vogel“ im privaten Leben zeigt oder im Straßenverkehr. Hier sieht die Staatsanwaltschaft nach entsprechender Anzeige stets ein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung und erhebt Anklage beim zuständigen Amtsgericht.

Im privaten Bereich handelt es zwar um eine Beleidigung, jedoch in der Regel um ein so genanntes Privatklagedelikt, das nicht von öffentlichem Interesse ist. Im Straßenverkehr enden solche Verfahren häufig nicht nur mit einer empfindlichen Geldstrafe, sondern verursachen darüber hinaus einen Eintrag von fünf Punkten im Verkehrszentralregister in Flensburg. Erschwerend kommt hinzu, dass die auf diese Weise erworbenen Punkte frühestens nach fünf Jahren -nicht wie bei Verkehrsordnungswidrigkeiten bereits nach zwei Jahren- gelöscht werden können.

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34/2006 : Genügen runderneuerte Reifen im Winter ? — KS : Nicht nur der Preis sollte eine Rolle spielen

Bald beginnt die kalte Jahreszeit. Schon jetzt fallen die Temperaturen zeitweise auf Grade um den Gefrierpunkt. Viele Sicherheits-bewusste Autofahrer haben bereits Winterreifen montiert. Das ist gut, denn nach Ansicht des Automobilclub Kraftfahrer-Schutz (KS) sind Winterreifen wegen ihrer besonderen Gummimischung bereits ab 7° Celsius dringend zu empfehlen. Aber müssen es immer Neureifen sein? Ein KS- Sprecher: „Runderneuerte sind billiger und schonen die Energiereserven, weil sie bei der Herstellung nur etwa sechs statt – wie beim Neureifen – 35 Liter Rohöl benötigen.“

 

Wer sich für runderneuerte Reifen entscheidet, sollte unbedingt auf die Gütesiegel „AIR“ (AG industrieller Runderneuerer) und „TÜV“ achten, die nebeneinander auf der Reifenflanke angebracht sind. Diese Pneus werden in zertifizierten Betrieben unter Verwendung von Originalprofilen nach internationalen Qualitätsstandards gefertigt. Übrigens: AIR-Betriebe gewähren neben der gesetzlichen zweijährigen Garantie weitere vier Jahre Kulanz.
Allerdings warnte der KS vor dem Kauf gebrauchter Reifen. Ihr unbekanntes Vorleben in bezug auf Beanspruchung (Bordsteine), Standzeiten, unsachgemäße Lagerung sowie Gebrauchsmängel (zu wenig Luft) birgt unkalkulierbare Risiken.

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33/2006 : Herbstliche Straßen – Rutschgefahr ! — KS : Laub und Feuchtigkeit können gefährliche Glätte auslösen
Herbstliche Blätter und Feuchtigkeit können die Straßen in gefährliche Rutschbahnen verwandeln. Der Automobilclub Kraftfahrer-Schutz (KS) rät, besonders bei Fahrten in ländlichen Gegenden darauf zu achten. Denn hier können die Straßen im Zusammenhang mit der Ernte zusätzlich verschmutzt sein. Auto- und Motorradfahrer sollten ihre Fahrweise anpassen und bei Regen sowie in den Morgen- und Abendstunden vorsichtig fahren. Auf viel frequentierten Straßen steigern Reifenabrieb, Staub und Ölrückstände die Rutschgefahr noch zusätzlich.

Der KS rät, bei jeder Art von Glätte den Fuß vom Gas zu nehmen und Abstand halten! Falls der Bremsweg nicht auszureichen scheint, schnell nach Ausweichmöglichkeiten suchen. Denn in der Regel ist es weniger gefährlich, mit 80 km/h rechts in den Acker zu fahren als mit 30 km/h aufzuprallen. Wer die Straße verlässt, sollte drei Regeln beachten: Kupplung durchtreten, Räder gerade stellen und nicht bremsen. So vermeidet man in der Regel einen Überschlag.

 

Was viele nicht wissen: Eine richtig nasse Straße ist viel ungefährlicher als eine feuchte, weil sie nicht so glitschig ist.

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32/2006 : Kommt die Pflicht für Winterreifen ? — KS empfiehlt M&S-Pneus bei weniger als 7 Grad plus

 

Weitgehend unbeachtet hat der Gesetzgeber zum 1. Mai 2006 verfügt, dass Kraftfahrzeuge mit geeigneter Bereifung an die Witterungsverhältnisse anzupassen sind. Nach Informationen des Automobilclub Kraftfahrer-Schutz (KS) bedeutet dies in der Praxis, dass man bei Schnee und Eis so genannte Winter- oder Ganzjahresreifen aufziehen muss. Sie haben die Kennzeichnung „M+S“ oder das Schneeflockensymbol auf der Reifenflanke.

 

Weil die neue Vorschrift nicht ausdrücklich Winterreifen vorschreibt, können Autofahrer in Gegenden ohne regelmäßigen Wintereinbruch auch andere Reifen mit ausreichender Profiltiefe fahren. Allerdings müssen sie dann bei Schnee und/oder Eis auf die Fahrt oder Weiterfahrt verzichten.

 

Wer sich nicht an die Vorgaben hält, hat mit 20 €, bei Behinderung (liegen bleiben, Unfall, situativer Verkehrsverzögerung) sogar mit 40 € Bußgeld sowie einem Punkt im Verkehrszentralregister zu rechnen.

 

Der besseren Griffigkeit wegen und aus Verkehrssicherheitsgründen sollten Winterreifen stets dann montiert werden, wenn erfahrungsgemäß während der kalten Jahreszeit die Temperatur häufig unter sieben Grad Celsius fällt.

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31/2006 : Vorsicht vor Erkältungsmitteln — – KS : Einige Medikamente beeinträchtigen die Fahrtauglichkeit

Der Herbst kommt, und damit sind auch Grippe und Erkältungen wieder an der Tagesordnung. In vielen Fällen helfen dagegen nur Medikamente. Allerdings warnt der Automobilclub Kraftfahrer- Schutz (KS) vor den Nebenwirkungen. So können sich manche Erkältungsmittel negativ auf die Fahrtauglichkeit auswirken. Einige Präparate enthalten Koffein, dessen anregende Wirkung bald nachlässt, während der Fahrer durch das beruhigend wirkende Codein schnell ermüdet. Daher rät der KS, Arzt oder Apotheker zu fragen und den Beipackzettel zu lesen.

Unfallforscher warnen: Bei rund 20 Prozent aller Unfälle spielt die Einnahme von Medikamenten eine Rolle. Reaktion, Aufmerksamkeit, Konzentration, Sehen, Gedächtnis, Motorik, Wahrnehmung und Kritikfähigkeit können beeinträchtigt sein.

 

Übrigens weist der Beipackzettel auf Besonderheiten des Präparats hin und warnt unter Umständen vor der Kombination mit Alkohol oder anderen Medikamenten. Wer nach der Einnahme von Medikamenten fahruntauglich geworden ist und einen Unfall verursacht, wird nach Erfahrungen des KS voll zur Verantwortung gezogen – ähnlich wie bei Alkohol.

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xx/2006 : Bei der Mietwagenübernahme genau hinsehen — Tricks mit „verborgenen“ Schäden

 

Etliche Urlauber haben auch in diesem Jahr wieder ungute Erfahrungen mit Mietwagenfirmen im Ausland gemacht. Nach Informationen des AutomobilclubKraftfahrer-Schutz (KS) kommt es immer wieder vor, dass im Nachhinein Reparaturkosten für kleinere Schäden, Kratzer etc. über die ohnehin vorliegende Kreditkarte abgerechnet werden. Das böse Erwachen kommt dann zu Hause, wenn die Abrechnung der Kreditkarte eingeht. Dann ist es aber in der Regel zu spät, den Schaden noch einmal anzuschauen.

 

Der KS empfiehlt daher, bei der Anmietung gemeinsam mit dem Mitarbeiter des Vermieters einen detaillierten Sicht-Check des Fahrzeuges vorzunehmen und jeden noch so kleinen Kratzer zu notieren. Das Gleiche sollte bei der Rückgabe des Wagens erfolgen, um auszuschließen, dass Schäden im Nachhinein eingetragen werden. Gleichzeitig empfahl der KS, das Übernahmeprotokoll genau durchzulesen. Denn erfahrungsgemäß unterschreiben viele Kunden ein solches Protokoll arglos und akzeptieren dann unter Umständen einen Schaden, auf den sie mündlich niemand hingewiesen hatte.

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Informationen zur KS- Gruppe :

Kraftfahrer-Schutz e.V.
Ein traditionsreicher Automobilclub.
1935 gegründet, setzte sich der KS seit Beginn für mehr Sicherheit auf den Straßen ein. 1938 zählte der Verein schon 38.000 Mitglieder und bot eine Rechtsschutz-, Berufshaftpflicht- sowie Sterbegeldversicherung für Berufskraftfahrer an. Mehr und mehr öffnete sich der KS für alle Kraftfahrer und wurde zu einem „richtigen Automobilclub“. 1961 wurde der Vereinsname in KRAFTFAHRER-SCHUTZ e.V. geändert.
Heute ist der KS der drittgrößte Automobilclub Deutschlands mit derzeit über 450.000 Mitgliedern. Für nur € 27,— (Einzel-Mitgliedschaft) oder € 33,— (Familien-Mitgliedschaft) im Jahr erhalten KS-Mitglieder umfassende Clubleistungen von der Wildschadenbeihilfe über den KS-Notfall-Service – rund um die Uhr – bis hin zum Angebot preiswerter Rechtsschutz- und Schutzbriefversicherungen.

AUXILIA Rechtsschutz-Versicherungs-AG
Der preiswerte Qualitätsanbieter.
1964 als Tochtergesellschaft des Kraftfahrer- Schutz e.V. gegründet. Angesichts der rapide zunehmenden Motorisierung ist auch die Nachfrage nach Rechtsschutz stark gestiegen. Infolgedessen hat der KS für seine Mitglieder eine eigene Rechtsschutzversicherung ins Leben gerufen, die sich mittlerweile zu einem ausgesprochenen Rechtsschutzspezialisten entwickelt hat. Gerade bei Versicherungsmaklern gilt die AUXILIA mit ihren innovativen Produkten als kompetenter Partner.
Aktuell hat die AUXILIA einen Versicherungsbestand von rund 500.000 Verträgen. Sie bietet Nichtselbständigen, Selbständigen, Ärzten und Landwirten einen umfassenden, auf die individuellen Bedürfnisse abgestimmten Rechtsschutz an.

KS Versicherungs-AG
Der Schutzbrief-Spezialist.
1979 als zweite Tochtergesellschaft des Kraftfahrer-Schutz e.V. gegründet. Ende der siebziger Jahre nahmen viele Versicherungsgesellschaften die Schutzbriefversicherung neu in ihr Angebot auf und traten damit in Wettbewerb zu den Automobilclubs. Um dem Bedarf seiner Mitglieder gerecht zu werden, lagerte auch der Kraftfahrer-Schutz e.V. die Versicherungsleistungen sowie die dazugehörigen technischen, organisatorischen und medizinischen Hilfsdienste in eine eigene Schutzbrief-Gesellschaft aus.
Heute umfasst der Versicherungsbestand rund 40.000 Verträge. Der 24-Stunden- Notruf hilft zu jeder Tages- und Nachtzeit.
Der KS bietet 3 Arten von Schutzbriefen für seine Mitglieder und deren Familienangehörige an:
– Familien-Schutzbrief für das In- und Ausland
– Schutzbrief für das In- und Ausland
– Auslands-Schutzbrief

 

Quelle : Kraftfahrer-Schutz (KS) / Auxilia Rechtsschutz

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