Eine kleine Geschichte der Gesundheitsreformen
Die Probleme im Gesundheitswesen sind seit über 30 Jahren die gleichen – die Lösungsvorschläge auch! — Gesundheitsreformgesetz, Beitragssatzsicherungsgesetz, … – Was hat
Die Sozialversicherungssysteme Deutschlands, so auch die Krankenversicherung, stehen seit Jahren – und zu Recht – immer wieder auf dem Programm der Politik. Es wird lange und kontrovers diskutiert … und von den großen Entwürfen einer Reform des Gesundheitswesens bleibt meist nur eine „Gesundheitsreform“: fast immer verbunden mit Leistungskürzungen für die Versicherten. Keiner weiß, was das nächste Jahr bringen wird, trotzdem haben wir alle schon eine gewisse Ahnung …
„Krankenversicherungskostendämpfungsgesetz“ 1977
Erstmals müssen Patienten bei Krankentransporten 3 DM zuzahlen.
„Haushaltsbegleitgesetze“ 1983 und 1984
Höhere Zuzahlung bei Krankentransport und erstmals auch bei Krankenhausaufenthalt 5 DM pro Tag.
„Gesundheitsreformgesetz“ 1989
Festbeträge für Arznei- und Hilfsmittel; 10% Eigenbeteiligung bei Heilmitteln; Zuzahlung bei Krankenhausbehandlung jetzt 10 DM/Tag; Einführung gestaffelter Zuschüsse zum Zahnersatz.
„Gesundheitsstrukturgesetz“ 1993
Gestaffelte Eigenbeteiligungen bei Arzneimitteln; Erhöhung der Zuzahlung bei Krankenhausaufenthalt auf 11 DM/Tag; Kieferorthopädie nur noch für unter 18-Jährige.
- und 2. GKV- Neuordnungsgesetz 1996
Absenkung der Zahnersatz-Zuschüsse um 5%-Punkte.
„Beitragsentlastungsgesetz“ 1997
Erhöhung der Arzneimittel-Zuzahlungen und der Eigenbeteiligung bei Heilmitteln (15%), Senkung des Krankengeldes auf 70% des Bruttoentgelts – max. 90% des Nettoentgelts; Erhöhung der Zuzahlung bei Krankenhausaufenthalt auf 17 DM täglich; keine Leistungen mehr für Brillenfassungen; Fortfall der Leistungen für Zahnersatz für nach dem 31.12.1978 Geborene; nur noch Festzuschüsse zum Zahnersatz.
„GKV-Solidaritätsstärkungsgesetz“ 1999
Immerhin: Rücknahme der Festzuschüsse zum Zahnersatz; Rücknahme des Fortfalls der Leistungen für Zahnersatz für nach 1978 Geborene; Senkung der Arzneimittel-Zuzahlungen.
Die dann folgenden Jahre bringen Gesetze, die zwar keine direkten Leistungseinschränkungen für die Versicherten bedeuten, sondern sich auf anderen Feldern um eine Lösung der Finanzprobleme der GKV bemühen, z. B.:
„Einmalzahlungs-Neuregelungsgesetz“ 2001
„Arzneimittelbudget-Ablösungsgesetz“
Gesetz zur „Reform des Risikostrukturausgleiches“ 2002
„Arzneimittelausgaben-Begrenzungsgesetz“
„Beitragssatzsicherungsgesetz“ 2003
„Gesundheitsmodernisierungsgesetz“ 2004
Einführung Praxisgebühr bei Arzt und Zahnarzt, weitere Erhöhung der Arzneimittel-Zuzahlungen, Eigenbeteiligung bei Heilmitteln jetzt nur noch 10 %, dafür aber zusätzliche 10 EUR je Verordnung, 10 %ige Eigenbeteiligung bei allen Hilfsmitteln, Zuzahlung bei Krankenhausaufenthalt nun auf 10 EUR täglich, Streichung von Sterbegeld und Entbindungsgeld, Streichung von Sehhilfen für über 18-Jährige, keine Fahrkosten-Erstattung mehr, Herausnahme nicht verschreibungspflichtiger Arzneimittel aus dem Leistungskatalog der GKV.
Was hat’s gebracht?
… die nächste „Reform“ steht vor der Tür. Dann können wir die Liste vielleicht fortsetzen mit : „Gesundheitsdämpfungsgesetz“ 2007
Oder „Beitragsstärkungsgesetz“?
„Kostenstabilisierungsgesetz“?
Schön, dass es als Alternative/Ergänzung eine private KrankenVoll-/-ZusatzVersicherung gibt, wenn auch leider nicht für alle. Aber denen hilft eine so genannte Ergänzungsversicherung zumindest, die nicht kalkulierbaren Eigenbeteiligungen der GKV zu minimieren — nehmen Sie einfach Kontakt bezüglich eines Angebots zu uns auf, danke.