Fasching, Fastnacht oder Karneval – In der närrischen Zeit viele Promillekontrollen

KraftfahrerSchutz KS: Nach Alkoholgenuss das Auto besser stehen lassen

... keine Interessenskonflikte : KraftfahrerSchutz/AUXILIA kümmern sich nur um Rechtsschutz, aber dafür richtig !!!
Die Freunde des närrischen Treibens haben es in diesem Jahr gut, denn die Faschings-, Karnevals- oder Fastnachts-Saison 2014 ist besonders lang: Erst am 5. März ist Aschermittwoch. In der gesamten Zeit bis dahin hat die Polizei viel zu tun. Und manch ein Autofahrer wird im Zuge der verstärkten Alkoholkontrollen seinen Führerschein verlieren.

Fasching, Fastnacht oder Karneval – In der närrischen Zeit viele Promillekontrollen

 

Hochkonjunktur herrscht in den närrischen Zentren. Erst am 5. März ist Aschermittwoch. Bis dahin führt die Polizei erfahrungsgemäß besonders viele Alkoholkontrollen durch. Nach Einschätzung des Automobilclub Kraftfahrer-Schutz (KS) verlieren dabei wieder tausende Autofahrer ihren Führerschein, weil sie zu tief ins Glas geschaut haben. Daher rät der KS, das Auto zu Hause zu lassen, wenn es zum Feiern geht. Bei jedem vierten Unfall mit Todesfolge ist Alkohol im Spiel. Grund genug, auf Bus, Bahn oder Taxi zu setzen oder sich von einem Nüchternen fahren zu lassen.

Übrigens gilt für Fahranfänger in der Probezeit sowie für Personen bis 21 Jahre eine Null-Promille-Grenze. Bereits ab 0,3 Promille geht die Polizei von einer „relativen Fahruntüchtigkeit“ aus. Auffälliges Fahrverhalten kann als Straftat angesehen werden. Wer zum ersten Mal die der 0,5-Promille-Grenze überschreitet, zahlt satte 500 Euro, bekommt einen Monat Fahrverbot sowie vier Punkte in Flensburg. Das zweite Mal kostet 1.000 Euro und drei Monate Führerscheinentzug. Bei einem Alkohol-bedingten Unfall kann es noch teurer werden: Die Versicherungen entschädigen zwar die Opfer, können aber beim Alkohol-Sünder Regressansprüche geltend machen. Auch der Beifahrer bekommt nur einen Teil seines Schadens ersetzt, wenn er von der Fahruntüchtigkeit des Fahrers wusste.

In diesem Zusammenhang wies der KS darauf hin, dass weder Tricks noch Koffein oder Vitamine etwas gegen den Alkoholpegel bewirken können. Nur der Körper selbst baut Alkohol ab, im Schnitt 0,1 Promille pro Stunde. Wer also gegen Mitternacht mit 1,5 Promille ins Bett gegangen ist, hat selbst um 10 Uhr am nächsten Morgen noch 0,5 Promille Restalkohol im Blut und ist fahruntauglich.

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Der Kraftfahrer-Schutz e.V. (KS) ist mit rund 500.000 Mitgliedern der drittgrößte Automobilclub in Deutschland. Mit seinen Töchtern Auxilia Rechtsschutz-Versicherungs-AG und KS Versicherungs-AG bietet er eine umfassende Palette an Club- und Versicherungsleistungen, von der Wildschadenbeihilfe über den KS-Notfall-Service bis hin zu preiswerten Rechtsschutz- und Schutzbriefversicherungen, die aufgrund von Leistung und Preis viele Rankings in den letzten Jahren gewonnen haben. In der Münchner Zentrale und in acht Bezirksdirektionen sind rund 170 Mitarbeiter beschäftigt. Der Jahresumsatz der KS-Gruppe liegt bei circa 100 Millionen Euro. Der Vertrieb erfolgt über 10.000 unabhängige Makler und Mehrfachagenten.

(Quelle: KS-Presseinformation 4-2014 vom 31.01.2014)

 

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