Gegen Erwerbsunfähigkeit oder gegen Berufsunfähigkeit versichern?
Achtung : Die SWISS LIFE Deutschland hat den EMI-Tarif geschlossen. Neuabschlüsse sind nicht mehr möglich, bestehende Verträge werden aber selbstverständlich wie vereinbart fortgeführt.
Die Notwendigkeit der Absicherung gegen das Erwerbsminderungsrisiko ist unbestritten. Swiss Life bietet in jedem Fall das Richtige: Swiss Life EMI Plus oder Swiss Life BUZ!
Vorzugsweise BU-Absicherung
Die gesundheitliche Situation des Kunden, aber auch notwendige risikobegrenzende Regelungen (z.B. Beruf, Versicherungsdauer) verhindern manchmal eine vollständige Berufsunfähigkeitsvorsorge. Dies, die finanzielle Leistungsfähigkeit des Kunden oder auch seine persönliche Einschätzung wecken den Bedarf nach einer Erwerbsunfähigkeitsversicherung.
Mit EMI Plus beschreitet Swiss Life einen neuen Weg, der bewährte Vorsorgeregelungen mit neuen Erfordernissen kombiniert. Einerseits leistet Swiss Life EMI Plus Rentenzahlungen, um Einkommensausfälle zu ersetzen. Andererseits: Zur Schonung des Geldbeutels oder auch aufgrund der angesprochenen Risikobegrenzung mag es erforderlich sein, dass quasi nur der worst case – nämlich die Erwerbsunfähigkeit – finanziell abgesichert wird.
Die Worst-case-Deckung wird durch Leistungen bei Verlust bestimmter Grundfähigkeiten bzw. Eintritt schwerer Krankheiten flankiert. So zahlt Swiss Life eine Erwerbsminderungsrente auch dann, wenn eine Erwerbsunfähigkeit nicht vorliegt, aber eine erhebliche gesundheitliche Einschränkung besteht. Ursache dafür kann z.B. ein schwerer Herzinfarkt, Schlaganfall oder Krebs in bestimmten Ausprägungen sein. Auch der Verlust des Augenlichts, der Hörfähigkeit oder eine Lähmung gehören zu diesen Einschränkungen. Derart einschneidende Veränderungen der Gesundheit erfordern in der Regel spürbare Umstellungen im beruflichen Umfeld und der persönlichen Lebensweise, sodass auch hier durch Rentenzahlungen Einkommensminderungen oder erhöhte Aufwendungen im täglichen Leben aufgefangen werden können.
Immanentes Qualitätssiegel bilden natürlich die zugrunde liegenden erstklassige Bedingungen. Die wichtigsten Punkte sind:
1. Ausschlüsse: Sie sind auf ein Minimum, beschränkt.
2. Keine Arztanordnungsklausel
3. Keine Beitragsanpassungsklausel nach § 172 VVG: Auf die Tarifbeiträge können sich die Kunden von Swiss Life verlassen!
Bestnoten beim Rating
Die Bedingungen für die Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung werden seit Jahren von den führenden Rating-Agenturen ausgezeichnet. So ist die Maximalbewertung von 5 Sternen von Morgen & Morgen und die FFF von Franke und Bornberg eine Selbstverständlichkeit für Swiss Life. Die neue Erwerbsminderungs-Zusatzversicherung Swiss Life EMI Plus hat für ihre kundenfreundlichen Bedingungen die bisher höchste je vergebene Bewertung von FF+ (sehr gut) erhalten.
Mehr als nur erstklassige Bedingungen
Auch die besten Bedingungen können leicht nachgeahmt werden. Bedeutend schwieriger ist es, das in den Bedingungen manifestierte Leistungsversprechen auf Dauer einzuhalten. Genau das zeichnet Swiss Life aus.
Die Annahmerichtlinien, die Verprovisionierung, die Leistungsabwicklung und das Controlling aller Maßnahmen müssen so aufeinander abgestimmt sein, dass sich einerseits das Angebot und die erforderliche fachliche Beratung eines solchen Versicherungsschutzes lohnt, dass andererseits aber möglichst viele Kunden eine ausreichende Vorsorge erhalten können.
Adäquate Annahmerichtlinien berücksichtigen das Interesse an einem möglichst weitgehenden finanziellen Schutz des Kunden und an einer unkomplizierten Antragstellung mit klaren Antragsfragen. Nicht auf die Zahl der Antragsfragen kommt es an, sondern auf deren rechtssichere Klarheit für den Kunden und Informationsgehalt für den Versicherer. Eine umfassende wirtschaftliche Risikoprüfung und eine konsequente und je nach gewünschtem Versicherungsvolumen umfangreiche Risikoprüfung hält das subjektive Risiko in Grenzen und sichert langfristig die Leistungsfähigkeit des Versicherers. Ähnliches gilt für eine verantwortungsvolle und doch kundenfreundliche Leistungspraxis. Wer Versicherungsschutz gegen gesundheitsbedingte Erwerbsminderung anbietet, muss auch zahlen wollen.
Wie in allen Bereichen des wirtschaftlichen privaten Lebens gehört es einfach dazu, dass man seine Entscheidungen zum Produkt, zu den Bedingungen, Annahmerichtlinien etc. periodisch oder permanent auf Gültigkeit prüft. Dadurch kann es durchaus zu Änderungen im positiven wie negativen Sinne kommen, z. B. in dem sich Berufsgruppenzuordnungen verändern. Solche Anpassungen sollten von der langfristigen Leistungssicherheit geprägt sein und nicht vom kurzfristig modernen – eher marketingmotivierten – Mainstream.
Die beschriebenen Qualitäten lassen sich nicht ohne weiteres an Hand objektiver Maßgrößen prüfen und nachweisen. Aber über 111 Jahre Erfahrung im Bereich Berufsunfähigkeit lassen sich eben auch durch nichts ersetzen.
Dieser Meinung war auch MetallRente, das größte Versorgungswerk Deutschlands, bei dem über 4.000.000 Arbeitnehmer versichert sind. So wurde unter renommierten Mitbewerbern Swiss Life als Konsortialführer des MetallRente Berufsunfähigkeitskonsortiums ausgewählt.
Ob nun Swiss Life EMI Plus oder Swiss Life BUZ, an Swiss Life führt kein Weg vorbei.
Bitte nutzen Sie hierzu auch unser Kontaktformular, vielen Dank vorab.
Nachfolgend können Sie ein Angebot für eine Berufsunfähigkeitsversicherung berechnen :