Hundehalter-HaftPflichtversicherungen, Beißattacken, Chip, Hundeführerschein, landesgesetzliche Bestimmung, Transponder

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Regelungen und gesetzliche Bestimmungen für Hundehalter

Resultierend aus einer Vielzahl von Unfällen und Beißattacken -insbesondere gegenüber Kindern- sind gesetzliche Bestimmungen für die Haltung von Hunden -die sogenannten „Hundegesetze“ bzw. „Hundeverordnungen“- entstanden. Diese variieren je nach Bundesland, da die Haltung von Hunden landesrechtlich geregelt ist. Zu häufig gestellten Fragen und den derzeitigen Regelungen in den Bundesländern finden Sie nachfolgend die passenden Antworten bzw. Übersichten:

Was bedeutet „chippen“?
Soweit gesetzlich festgelegt, müssen Hunde mit einem Transponder (Chip) gekennzeichnet sein, der das Tier identifiziert und Informationen über den Hund und dessen Halter liefert. Das „Chippen“ erfolgt beim Tierarzt, die Kosten belaufen sich auf ca. 50 Euro.

Ist das „Chippen“ auch bei einer bereits bestehenden Hundemarke notwendig?
Die Hundemarke weist lediglich nach, dass die Hundesteuer gezahlt wurde, überträgt jedoch keine Daten zur Identifikation des Tieres. Daher ersetzt die Hundemarke nicht den Chip.

Was ist die Sachkundebescheinigung bzw. der „Hundeführerschein“?
Je nach landesgesetzlicher Bestimmung müssen Hundebesitzer den sogenannten „Hundeführerschein“ machen und damit nachweisen, dass sie sich mit der Haltung von Hunden auskennen. Davon ausgenommen sind in einigen Bundesländern Hundebesitzer, die innerhalb der letzten 10 Jahre mindestens 2 Jahre einen Hund gehalten haben (Nachweis über die Hundesteuer). Dies gilt ebenso für Personen, die für die Betreuung von Diensthunden verantwortlich sind, Tierärzte und Blindenhundeführer.

Wer nimmt die Sachkundeprüfung ab?
Schwerpunktmäßig Hundeschulen und -vereine, jedoch kann die Sachkundeprüfung generell von jeder Person oder Stelle abgenommen werden, die von der zuständigen Fachbehörde dazu anerkannt wurde. Die Kosten liegen für den theoretischen Teil bei ca. 50 Euro, für den praktischen Teil können sie sich auf bis zu 200 Euro und mehr belaufen.

Die Gefährdungshaftung – wer haftet bei einem Schaden?
Private Tierhalter sind für jeden Schaden verantwortlich, den ihr Tier verursacht – ohne Rücksicht darauf, ob sie ein Verschulden trifft. Im Einzelfall muss der Tierhalter also verschuldensunabhängig für das Verhalten seines „launischen“ Tieres einstehen. Geregelt ist diese Gefährdungshaftung durch § 833, Satz 1 BGB.

Sicherheit durch speziellen Versicherungsschutz
Wird eine Person durch einen Hundebiss verletzt oder entsteht ein Sachschaden durch den Hund, wird der Geschädigte vom Tierhalter Schadenersatz verlangen. Vor solchen Schadenersatzforderungen schützt die Tierhalter-Haftpflichtversicherung, die in der Regel auch bei Auslandsaufenthalten greift. Dies gilt jedoch nicht für den Hundehalter selbst, falls er vom eigenen Hund verletzt wird. Hier ist eine private Unfallversicherung ratsam.

Haftung auch für Familienangehörige?
Auch Familienmitglieder und/oder Freunde des Hundehalters, die den Hund ausführen, sind gegen Ansprüche Dritter im Falle eines Schadens durch eine Tierhalter-Haftpflichtversicherung geschützt.

Wann gilt ein Hund als gefährlich?
Ein Hund gilt als gefährlich, wenn er eine gesteigerte Aggressivität, auffällige Kampfbereitschaft, Angriffslust oder Schärfe zeigt und/oder sogar darauf gezüchtet, ausgebildet oder abgerichtet ist. Genaue Angaben sind den jeweiligen gesetzlichen Regelungen zu entnehmen.

Welche Hunderassen gelten als unerwünschtes Risiko?
Hunde der Rassen American Bulldog, American Staffordshire Terrier, Bandog, Bullmastiff, Bullterrier, Dogo Argentino, Dogue de Bordeaux, Fila Brasileiro, Kangal, Kaukasischer Owtscharka, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Pitbull, Staffordshire Bullterrier, Tosa Inu (sowie Kreuzungen untereinander und mit anderen Rassen) gelten als unerwünschtes Risiko und werden daher in vielen Tierhalter-Haftpflichtversicherungen nicht gezeichnet.

Service
Sofern Sie eine Bestätigung über den Versicherungsschutz zum Nachweis bei der entsprechenden Behörde benötigen, wenden Sie sich bitte an den Kundenservice Ihrer Versicherung oder an uns, wir helfen Ihnen gerne

Landesrechtliche Bestimmungen

Bundesland | Erfasste Hunde | Landesrechtliche Versicherungspflicht für …

Baden-Württemberg | Halter von Kampfhunden | American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Pit Bull Terrier (sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden)

Bayern | Halter von Kampfhunden | Pit Bull, Bandog, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Tosa Inu (sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden)

Berlin | alle Hundehalter

Brandenburg | Halter von gefährlichen Hunden | American Pit Bull Terrier, American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Staffordshire Bullterrier, Tosa Inu (sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden)

Bremen | Halter von Kampfhunden | Pit Bull Terrier, Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier (sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden)

Hamburg | alle Hundehalter

Hessen | Halter von gefährlichen Hunden | Pit Bull Terrier, American Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier, American Bulldog, Dogo Argentino, Fila Brasileiro, Kangal (Karabash), Kaukasischer Owtscharka, Rottweiler (sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden)

Mecklenburg-Vorpommern | keine

Niedersachsen | alle Hundehalter

Nordrhein-Westfalen | Halter von gefährlichen Hunden | Pitt Bull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier (und deren Kreuzungen untereinander sowie deren Kreuzungen mit anderen Hunden)

Rheinland-Pfalz | Halter von gefährlichen Hunden | American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Hunde des Typs Pit Bull Terrier (sowie Hunde, die von einer dieser Rassen oder diesem Typ abstammen)

Saarland | Halter von gefährlichen Hunden | Alle Hunde, deren Gefährlichkeit durch die Behörde festgestellt wurde.

Sachsen | Halter von gefährlichen Hunden | American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Pit Bull Terrier (sowie deren Kreuzungen untereinander)

Sachsen-Anhalt | alle Hundehalter

Schleswig-Holstein | Halter von gefährlichen Hunden | Pit Bull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier (sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden)

Thüringen | alle Hundehalter | Pit Bull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier (sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden)

(Quelle: u.a. CONCORDIA Versicherungen)