Überwintern im Ausland – eine Information der HAFTPFLICHTKASSE DARMSTADT

Winterzeit ist Reisezeit. Das gilt zumindest für die Deutschen, die dem Winter in ihrer Heimat entkommen möchten. Gerade Senioren entfliehen häufig den kalten Temperaturen in Deutschland und überwintern im Ausland. Besonders beliebt sind das spanische Festland, die Kanaren und die Türkei.

Dabei gibt es einiges zu beachten. Zunächst sollte der Versicherungsschutz überprüft werden. Sowohl die Privat- als auch die Tierhalter-Haftpflichtversicherung der HAFTPFLICHTKASSE DARMSTADT gelten während vorübergehender Auslandsaufenthalte. Ebenso sind bedingungsgemäß Mietsachschäden an Immobilien und Mobilien in Ferienunterkünften mitversichert.

Wer im Ausland überwintert, lässt seine Wohnung oder sein Haus in Deutschland zumeist unbewohnt zurück. Für diese Immobilien besteht über die Privat-Haftpflichtversicherung weiterhin Versicherungsschutz. So sind Immobilienbesitzer während ihres Auslandsaufenthalts versichert, wenn Dritte vor ihrem Grundstück, im Treppenhaus oder im Garten zu Schaden kommen. Ihrer Räum- und Streupflicht müssen die Versicherten indes trotzdem nachkommen und sie deshalb auf Freunde oder ein Dienstleistungsunternehmen übertragen.

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In der Hausrat VARIO stellt das Unbewohntsein der Wohnung keine Gefahrenerhöhung dar, sogar für Zeiträume bis zu zwölf Monaten. Für mitgenommenen Hausrat, wie Kleidungsstücke und Elektronik, besteht ebenfalls Versicherungsschutz im Rahmen der Außenversicherung, maximal bis zur vereinbarten Versicherungssumme. 

Für weitere Fragen zum vorgenannten Thema stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. 

Grundsätzlich sollten Reisende, die den Winter im Ausland verbringen, in ihrem Haus oder in ihrer Wohnung die Heizung nicht ganz herunter drehen, da ansonsten der Frost Schäden an den Wasserleitungen verursachen kann. 

Weiterhin wird empfohlen, sich vor Reiseantritt bei anderen Versicherern und Krankenkassen über Besonderheiten zu informieren und für den Notfall einen Schlüssel beim Nachbarn zu deponieren.

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(Quelle : HK Blickpunkt Ausgabe 04/2012)