VeranstaltungsHaftpflicht – Ausstellung, Ball, Fasching, Festumzug, Flohmarkt, Kirmes, Kongress, Konzert, Maibaumfest

Wussten Sie, dass Sie als Privatperson bei der Anmietung z.B. eines Raumes für eine Familienfeier rechtlich als „Veranstalter“ eingestuft werden und dass es bei Personen- oder Sachschäden zu Schwierigkeiten mit Ihrer Privathaftpflichtversicherung kommen kann? Deshalb sollten Sie vorsichtshalber eine so genannte „Veranstalterhaftpflichtversicherung“ abschließen.
 


Veranstalter von kurzfristigen Veranstaltungen werden oftmals unterschieden in

  • „Kategorie A“, z.B. Ausstellungen, Messen, Märkte, Feste, kulturelle Veranstaltungen, Tagungen, Kongresse, Seminare, Festumzüge und
  • „Kategorie B“, z.B. Sportveranstaltungen, Rock-/Popkonzerte, Viehauktionen, Tierschauen

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In der Veranstalterhaftpflichtversicherung der MANNHEIMER in unserem VergleichsRechner erhalten Sie u.a.:

  • Versicherungsschutz von Beginn der Aufbauarbeiten bis zum Abbau der Veranstaltung
  • Absicherung von Veranstaltungen bis zu 7 Tagen, zuzüglich jeweils 3 Tage Vor- und Nacharbeiten – auf Anfrage sind auch längere Zeiten versicherbar
  • Einfache Beitragsberechnung nach Gesamtanzahl der Besucher und Mitwirkenden und Art der Veranstaltung z.B. Ausstellung oder Rock-/Popkonzert
  • Bei jährlich wiederkehrenden Veranstaltungen sind auch Verträge mit automatischer Verlängerung möglich

Die wichtigsten Deckungsbausteine der MANNHEIMER auf einen Blick:

  • Versicherungssummen pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden EUR 3.000.000,00 (Selbstbeteiligung: EUR 150,00)
  • Mietsachschäden an Räumen/Gebäuden durch Leitungs- und Abwasser oder Brand und Explosion    EUR 500.000,00 sowie durch sonstige Ursachen EUR 2.500,00 (Selbstbeteiligung: EUR 250,00)
  • Bearbeitungsschäden EUR 5.000,00
  • Abhandenkommen von fremden Schlüsseln EUR 5.000,00

Darüber hinaus sind versichert:

  • Unterhaltung von Beleuchtungs- und Beschallungsanlagen, Wegweisern, Werbetafeln, sanitären Anlagen, Verkaufsständen in eigener Regie
  • Unterhaltung von Zelten und Podien, inklusive eigenem Auf- und Abbau
  • Unterhaltung von Tribünen, eigener Auf- und Abbau ist zusätzlich versicherbar
  • Ordnerdienst zwecks Einlasskontrolle und Sicherung der Veranstaltung
  • Zubereitung und Abgabe von Speisen und Getränken in eigener Regie
  • Nutzen von nicht zulassungs- und nicht versicherungspflichtigen Kfz und Arbeitsmaschinen

Hüpfburgen und Feuerwerke können Sie zusätzlich bedarfsgerecht einschließen.

Beispiele (der MANNHEIMER) aus der Schadenpraxis

Auf einem Veranstaltungsgelände befindet sich auf der Zufahrt zum Parkplatz eine starke Bodenvertiefung. Ein Besucher fährt mit seinem PKW versehentlich in die Vertiefung, so dass ein Sachschaden am Kfz entsteht. Der Besucher macht seine Reparaturkosten gegenüber dem Veranstalter mit der Begründung geltend, der Veranstalter habe für die Zeit der Veranstaltung die Verkehrssicherungspflicht übernommen und die Gefahrenquelle nicht deutlich gekennzeichnet. Schadenhöhe unter Berücksichtigung eines Mitverschuldens: EUR 2.400,00

Ein Besucher rutscht auf einem Veranstaltungsgelände auf herumliegenden Essensabfällen aus und bricht sich das Schulterblatt. Er (und sein Krankenversicherer) machen Schadenersatzansprüche für Heilkosten, Verdienstausfall und Schmerzensgeld in Höhe von EUR 16.000,00 geltend.
Der Veranstalter bittet den Versicherer um Abwehr der Ansprüche, da für die Sauberkeit des Veranstaltungsortes laufend gesorgt wurde.

Ein Versicherungsnehmer stellt auf seiner Veranstaltung eine Hüpfburg zur Verfügung, für die er Versicherungsschutz beantragt hat. Da diese auf asphaltiertem Grund steht, kann sie nicht fest in der Erde verankert werden. Bei einer kräftigen Windböe neigt sich die Hüpfburg zu Seite und es kommt zu einer Kollision der darin hüpfenden Kinder. Ein Junge erleidet einen Armbruch. Es werden Schmerzensgeld und Behandlungskosten geltend gemacht. Schadenhöhe: EUR 2.700,00

In unserem VergleichsRechner für die VeranstaltungsHaftpflicht finden Sie u.a. folgene Risiken:

Ausstellung, Ball, Fasching, Festumzug, Flohmarkt, Kirmes, Kongress, Konzert, Maibaumfest, Radrennen, Seminarreise, Trachtenfest, Winzerfest etc. …