Verkehrsrecht – ein kurzer Überblick von RechtsAnwalt Kay Reese aus Berlin

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RechtsAnwalt Kay Reese | Kurfürstendamm 103/104 | D-10711 Berlin

 

Das Verkehrsrecht beinhaltet das Verkehrszivilrecht, das Verkehrsstrafrecht und Ordnungswidrigkeitenrecht und das Recht der Fahrerlaubnis. Mit den folgenden Ausführungen sollen Ihnen diese Bereiche näher gebracht werden.

1.) Das Verkehrszivilrecht
Schnell wird man zum Geschädigten bei einem Unfall. Wichtig : Jeder Geschädigte hat das Recht, einen freien Sachverständigen und einen Rechtsanwalt zu beauftragen. Diese Kosten sind als Schadenermittlungskosten bzw. Rechtsverfolgungskosten als Schaden von der gegnerischen Versicherung zu erstatten. Nach dem Amtsgericht Mitte muss die Nettoschadenhöhe mindestens 650 € netto betragen, damit auch das Sachverständigengutachten erstattet wird. Bei kleineren Schäden werden aber auch die Kosten für einen Kostenvoranschlag übernommen. Die gegnerische Versicherung ist nach dem sogenannten „Porsche-Urteil“ des Bundesgerichtshof auch bei fiktiver Abrechnung, das heißt bei Abrechnung auf Gutachtenbasis, dazu verpflichtet, die Stundenverrechnungssätze einer markengebundenen Fachwerkstatt zu zahlen und kann den Geschädigten nicht auf eine billigere Werkstatt verweisen. Das Kammergericht hat dies mit Urteil vom …. jüngst bestätigt. Die Versicherer versuchen in letzter Zeit sehr häufig, den Geschädigten sehr schnell zu kontaktieren, ihm die gesamte Schadenregulierung abzunehmen.

Aus anwaltlicher Sicht kann jedoch nur dazu geraten werden, zunächst einen Rechtsanwalt zu konsultieren, um die Erfolgsaussichten der Ansprüche prüfen zu lassen und danach einen unabhängigen freien Sachverständigen mit der Schadenermittlung zu beauftragen.

Gerade wenn man beim Unfall verletzt wurde, kann meist nur ein Rechtsanwalt die Höhe des Schmerzengeldes beziffern und weitere Schadenpositionen, wie z. B. den Haushaltshilfeschaden, geltend machen.

2.) Das Verkehrsstrafrecht
Gerade in der bevorstehenden Weihnachtszeit passiert es häufig, dass auf Feiern Alkohol getrunken wird. Wird man dann von der Polizei angehalten, gerät man schnell in das Fadenkreuz der Ermittlungsbehörden.

Die typischen Verkehrsstraftaten sind dann auch die Unfallflucht bzw. die fahrlässige Körperverletzung.

„Nemo tenetur se ipse acusare“, niemand muss sich selbst belasten. Diesen Grundsatz sollte jeder Beschuldigte befolgen und von seinem Schweigerecht Gebrauch machen. Das weitere Vorgehen sollte man dann seinem erfahrenen Verkehrsanwalt überlassen. Zum Beispiel drohen bei einer Verurteilung wegen Unfallflucht sieben Punkte in Flensburg und ein Führerscheinentzug. Derart wichtige Angelegenheiten sollte man in die Hände eines Spezialisten legen.

Die Kosten für die Verteidigung übernimmt in diesen Fällen grundsätzlich die Verkehrsrechtsschutzversicherung, es sei denn man wird im nachhinein wegen vorsätzlicher Begehung der Straftat rechtskräftig verurteilt.

3.) Das Ordnungswidrigkeitenrecht / Recht der Fahrerlaubnis
Häufiger noch als mit dem Verkehrsstrafrecht kommt der Autofahrer mit dem Ordnungswidrigkeitenrecht in Berührung. Das häufigste Verkehrsvergehen ist das zu schnelle Fahren. Grundsätzlich gilt, dass bei einer Geldbuße von mehr als 40 € Punkte in das Verkehrszentralregister in Flensburg eingetragen werden. Ab 18 Punkten wird die Fahrerlaubnis durch die Führerscheinstelle entzogen. Bei den Bußgeldverfahren handelt es sich um ein standardisiertes Massenverfahren, es gibt unzählige Fehlerquellen, wie z.B. die fehlerhafte Justierung des Messgerätes. Hier muss aus anwaltlicher Sicht geraten, zum frühstmöglichen Zeitpunkt über den Verkehrsanwalt Einsicht in die amtliche Ermittlungsakte zu beantragen.

Ihr Verkehrsanwalt kann Ihnen auch die Möglichkeit aufzeigen, die gesammelten Punkte abzubauen oder die Sperrfrist zu verkürzen.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen einen kurzen Einblick in die Tätigkeit eines Verkehrsanwaltes geben und stehe Ihnen bei Fragen gerne zur Verfügung.

Kontakt :
Rechtsanwalt
Kay Reese
Kurfürstendamm 103/104
10711 Berlin
Telefon: +49 30 88 71 99 66
Telefax: +49 30 88 71 99 77
E-Mail: Info(at)Rechtsanwalt-Reese.de
Homepage: www.Rechtsanwalt-Reese.de



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