Vorsicht bei angeblicher Sozialversicherungspflicht !

Zu Unrecht Milliarden in gesetzliche Sozialversicherung eingezahlt — trotzdem keine Ansprüche ! — auch bei Berufsunfähigkeit bzw. im Altersruhegeld kann Leistung verweigert wer

Mitarbeitende Familienangehörige, GmbH-Geschäftsführer und Gesellschafter sollten ihre Einschätzung überprüfen lassen.

Wie unser Premium- Partner uns mitteilte, entrichten diese Personen Beiträge an die Gesetzliche Sozialversicherung und erhalten im Falle einer Arbeitslosigkeit kein Arbeitslosengeld, da sie nach Einschätzung des Arbeitsamtes selbstständig tätig waren und damit kein Anrecht auf Leistungen des Amtes haben.

Doch das Unglück geht noch weiter : Auch bei Berufsunfähigkeit bzw. beim Altersruhegeld kann die Leistung verweigert werden.

Daher sollten Sie Ihre Versicherungspflicht -mit Hilfe unseres Premium-Partners – bei der zuständigen Kranken- bzw. Rentenkasse überprüfen lassen. Sollte diese Prüfung negativ ausfallen, können Sie zu Unrecht gezahlte Beiträge zurückfordern — und Rendite orientiert anlegen.

Sprechen Sie uns an – wir unterstützen Sie gern dabei !