(verpd) Selbstständige und in bestimmten Fällen auch abhängig Beschäftigte erhalten Steuervorteile, wenn sie für ihre Altersvorsorge einen Basis-Rentenvertrag, auch Rürup-Rente genannt, abschließen. Dies ist sicherlich mit ein Grund, warum immer mehr auf diese Form der finanziellen Altersabsicherung setzen.

Nicht nur Selbstständige und Gutverdiener, sondern in bestimmten Fällen auch junge und ältere abhängig Beschäftigte können vom Abschluss einer staatlich geförderten Altersvorsorge in Form eines Basis- beziehungsweise Rürup-Rentenvertrages profitieren. Die Förderung dieser privaten kapitalgedeckten Rentenversicherung, bei der der Versicherte nach Erreichen einer vertraglich festgelegten Altersgrenze eine lebenslange monatliche Rente ausgezahlt bekommt, erfolgt durch eine Steuervergünstigung während der Ansparphase.

Dass diese seit 2005 angebotene Altersvorsorgevariante für viele interessant ist, zeigt die steigende Anzahl der bestehenden Verträge. Während 2010 noch fast 1,3 Millionen Basis-Rentenverträge bestanden, waren es 2015 bereits knapp 2,0 Millionen und 2021 nach Angaben des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) mittlerweile rund 2,5 Millionen Policen. Von 2020 auf 2021 ist die Anzahl der bestehenden Basis-Rentenverträge um 3,8 Prozent gestiegen. In den beiden Jahren davor betrug die jährliche Steigerung je 3,2 Prozent.

In diesem Jahr bis zu 24.101 Euro steuerlich absetzbar

Im Detail können Personen, die eine Basisrente abgeschlossen haben, einen bestimmten prozentualen Anteil der eingezahlten förderfähigen Jahresprämie als Sonderausgaben steuerlich absetzen und damit ihr zu versteuerndes Einkommen reduzieren. Die förderfähige Jahresprämie entspricht dem Höchstbeitrag der knappschaftlichen Rentenversicherung (West) gemäß Paragraf 10 Absatz 3 EStG (Einkommensteuergesetz) – 2022 sind das 25.639 Euro.

Nach den gesetzlichen Vorgaben erhöht sich der prozentuale Anteil der steuerabzugsfähigen Prämien seit 2005 – damals waren noch 60 Prozent steuerlich abzugsfähig – jährlich um zwei Prozent, bis im Jahr 2025 schließlich 100 Prozent erreicht sind. Für 2022 sind somit 94 Prozent der Jahresprämie, maximal fast 24.101 Euro, steuerlich absetzbar.

Somit kann eine Person, wenn sie in diesem Jahr 25.639 Euro oder mehr als Jahresprämie in einen Basis-Rentenvertrag einzahlt, knapp 24.101 Euro (94 Prozent von 25.639 Euro) von der Steuer absetzen. Bei zusammen veranlagten Ehegatten ist der maximale Sonderausgabenabzug insgesamt doppelt so hoch, also 48.201 Euro.

Flexible Vorsorge für das Alter und die Angehörigen

Es steht jedem Förderberechtigten weitestgehend frei, wann und wie viel er in seinen Basis-Rentenvertrag einzahlt. Je nach Vertragsgestaltung sind eine Monats-, Jahres- oder auch Einmalprämie möglich. Wenn notwendig oder gewünscht, zum Beispiel bei vorübergehenden finanziellen Schwierigkeiten, kann der Rürup-Rentenvertrag auch längere Zeit beitragsfrei gestellt werden, ohne dass die steuerliche Förderung bei Wiedereinsetzen der Prämienzahlung eingebüßt wird.

Neben der Steuerersparnis während des Erwerbslebens und der Vorsorge für das Alter ermöglicht ein solcher Basis-Rentenvertrag je nach Vertragsgestaltung auch eine zusätzliche Hinterbliebenen- und/oder Berufsunfähigkeits-Absicherung. Für Verträge, die ab 2012 geschlossen wurden, ist der früheste Rentenbeginn ab dem 62. Lebensjahr möglich.

Grundsätzliches zur Basis-Rentenversicherung wie Rechenbeispiele bis hin zu Informationen, welche Personengruppen besonders von dieser Altersvorsorgevariante profitieren, enthalten der GDV-Webauftritt und eine kostenlos herunterladbare GDV-Broschüre. Wer wissen möchte, welche individuellen Vorteile ein Basis-Rentenvertrag hat, kann sich von einem Versicherungsvermittler ausführlich beraten lassen.