(verpd) Zum 1. Oktober 2022 wird der monatliche Einkommensbereich, bis zu der ein Arbeitnehmer als Midijobber gilt, von 450 Euro bis 1.300 Euro auf 520 Euro bis 1.600 Euro angehoben. Zudem muss ein Arbeitnehmer weniger Sozialabgaben entrichten als bisher. Arbeitgeber haben dagegen ab Oktober insbesondere bei Midijobbern im unteren Einkommensbereich eine höhere Abgabenlast.

Ein Arbeitnehmer, dessen regelmäßiges Arbeitseinkommen aktuell bei über 450 Euro bis maximal 1.300 Euro im Monat liegt, gilt als sogenannter Midijobber. Ein solcher ist zwar sozialversicherungs-pflichtig, muss aber für die gesetzliche Renten– (GRV), Arbeitslosen– (ALV), Kranken– (GKV) und Pflegeversicherung (SPV) weniger Sozialabgaben zahlen als ein normaler Arbeitnehmer.

Zum 1. Juli 2022 ist das von der Bundesregierung beschlossene Mindestlohn-Erhöhungsgesetz in Kraft getreten. Unter anderem wurde hier festgelegt, dass ab dem 1. Oktober 2022 ein Midijobber nicht mehr nur 1.300 Euro, sondern bis zu 1.600 Euro verdienen kann. Durch die gleichzeitige Anhebung der Gehaltsgrenze für Minijobber von 450 Euro auf 520 Euro ändert sich der Übergangsbereich, auch Gleitzone genannt, in dessen Rahmen ein Arbeitnehmer als Midijobber gilt, von bisher 450 Euro bis 1.300 Euro auf 520 Euro bis 1.600 Euro.

Anreiz für Midi- statt Minijob

Zudem wird sich nach Angaben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) zum 1. Oktober auch die Beitragsberechnung für die Sozialabgaben der Arbeitgeber und der Midijobber ändern. Konkret heißt es im BMAS-Webauftritt: „Die Beitragsberechnung wird zu Gunsten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer weiterentwickelt. Sie werden insbesondere im unteren Übergangsbereich stärker als bisher entlastet, so dass für sie nun ein größerer Anreiz besteht, einen Midi-Job statt eines Mini-Jobs auszuüben.“

Weiterhin sind Midijobber, wie normale Arbeitnehmer, in der GRV, ALV, GKV und SPV pflichtversichert. Der Arbeitgeber hat bis zum 1. Oktober 2022 für einen Midijobber die gleichen Sozialversicherungs-Beiträge zu zahlen wie für einen normalen Arbeitnehmer – das sind rund 20 Prozent des Bruttoarbeitseinkommens. Der Midijobber selbst hat dagegen bereits jetzt eine geringere Sozialabgabenlast als ein normaler Arbeitnehmer.

Denn bei der Ermittlung der Sozialabgaben eines Midijobbers wird nicht sein tatsächliches Arbeitseinkommen zugrunde gelegt, sondern im Rahmen der Gleitzonenregelung gemäß einer gesetzlich festgelegten Formel ein niedrigerer Wert, die sogenannte beitragspflichtige Einnahme. Derzeit steigt der vom Midijobber zu zahlende Beitrag am Anfang des Übergangsbereichs laut BMAS linear von rund zehn Prozent der Sozialabgaben, die ein normaler Arbeitnehmer zu zahlen hätte, bis zum vollen Arbeitnehmeranteil, also bis zur Hälfte des Gesamtsozial-Versicherungsbeitrages an.

Das ändert sich bei den Sozialabgaben für Midijobber

Ab dem 1. Oktober 2022 beginnt der Arbeitnehmerbeitrag für die Sozialversicherungen bei einem Verdienst zu Beginn der Gleitzone (über 520 Euro) dann nicht bei den genannten rund zehn Prozent der Sozialabgaben eines normalen Arbeitnehmers, sondern bei null. Je höher das Gehalt des Midijobbers bis zum Ende der Gleitzone (1.600 Euro) ist, desto höher sind seine anteilig zu zahlenden Sozialversicherungs-Abgaben bis hin zum regulären Arbeitnehmeranteil am Gesamtsozial-Versicherungsbeitrag von rund 20 Prozent seines Bruttoeinkommens.

Anders beim Arbeitgeberanteil für die Sozialversicherungen: „Der Arbeitgeberbeitrag liegt künftig zu Beginn des Übergangsbereichs bei 28 Prozent – wie bei einem Minijob – und fällt gleitend zur Obergrenze hin auf den regulären Arbeitgeberanteil ab“, wie das BMAS ausführt. Im Vergleich zur bisherigen Regelung beträgt damit der Arbeitgeberanteil für einen Midijobber ab dem 1. Oktober zu Beginn der Gleitzeitzone (ab 520 Euro) nicht mehr nur 20 Prozent, sondern rund 28 Prozent des Einkommens.

Letzteres entspricht der Höhe der Sozialabgaben des Arbeitgebers für einen 450-Euro-Minijobber. Je höher das Einkommen des Midijobbers, desto kleiner wird damit der Arbeitgeberanteil für die Sozialabgaben, bis der reguläre Sozialversicherungs-Beitrag für einen normalen Arbeitnehmer ab einem monatlichen Bruttoeinkommen von 1.600 Euro erreicht ist.

Vorteil für Arbeitnehmer, Nachteil für Arbeitgeber

Vorteil Arbeitnehmer: Midijobber mit einem Einkommen zu Beginn der Gleitzone zahlen ab Oktober 2022 weniger Sozialabgaben als vorher. Durch die Erhöhung der oberen Gleitzonengrenze ist die Sozialabgabenlast auch für eine größere Einkommensspanne als bisher geringer.

Nachteil Arbeitgeber: Bisher war es für einen Arbeitgeber hinsichtlich der Sozialabgaben günstiger einen Midijobber mit einem geringen Gehalt, das am Beginn der Gleitzone liegt, einzustellen, als einen Minijobber. Während der Arbeitgeber für den Midijobber derzeit rund 20 Prozent für die Sozialversicherungen zahlt, sind es beim 450-Euro-Minijobber 28 Prozent, nämlich 13 Prozent für die GKV und 15 Prozent für die GRV.

Das wird sich zum 1. Oktober 2022 ändern, da beim Midijobber mit einem Gehalt kurz oberhalb der Geringfügigkeitsgrenze der Arbeitgeberanteil weiterhin 28 Prozent des Bruttoeinkommens beträgt und erst mit steigendem Gehalt auf bis zu 20 Prozent bei einem Verdienst am Ende der Gleitzone abfällt.

Midijobber und die Rente

Das Krankengeld eines Midijobbers berechnet sich trotz der niedrigeren Sozialabgaben in der GKV, wie bisher vom tatsächlichen Einkommen. Auch sonst stehen einem Midijobber aus den Sozialversicherungen die gleichen Leistungen zu wie einem normalen Arbeitnehmer. Weiter gilt: Obwohl ein Midijobber weniger Beiträge für die GRV entrichten muss als ein normaler Arbeitnehmer, werden seine Rentenansprüche beziehungsweise Entgeltpunkte so gerechnet, als wenn er für das tatsächliche Arbeitseinkommen den vollen Arbeitnehmerbeitrag bezahlt hätte.

Prinzipiell ist die zu erwartende gesetzliche Altersrente eines Arbeitnehmers, dessen Einkommen dauerhaft in der Gleitzeitzone liegt, niedrig. Wer beispielsweise 45 Jahre lang ein Monatseinkommen von 1.600 Euro hat, erhält im Schnitt eine gesetzliche Altersrente von rund 800 Euro. Daher ist es auch für Geringverdiener besonders wichtig, sich frühzeitig um die finanzielle Absicherung im Alter zu kümmern.

Für alle Arbeitnehmer, die am 30. September 2022 zwischen 450 und 520 Euro verdienen und aufgrund der bisherigen Regelung als Midijobber gelten, gibt es eine Übergangsregelung. Sie können weiterhin bis maximal zum 31. Dezember 2023 als Midijobber nach der alten Regelung gelten und sind auch entsprechend sozialversicherungs-pflichtig.