(verpd) Die kalte und feuchte Jahreszeit kann Gebäuden erheblich zusetzen. Ohne entsprechende Vorkehrungen drohen Schäden wie feuchtes Mauerwerk, Schimmelbildung und eingefrorene Wasserleitungen. Zudem gilt es für einen sicheren Zugang bei Eis und Schnee zu sorgen, um Unfälle zu verhindern.

Zahlreiche potenzielle Schwachstellen am Haus, wie verstopfte Dachrinnen, lose Dachziegel, undichte Fenster und Türen oder Risse im Mauerwerk, sollten behoben werden. Andernfalls können Sturm, Regen, Schnee und Frost zu kostspieligen Schäden führen. Beispielsweise erhöhen defekte Fensterdichtungen den Heizbedarf, und Risse im Putz können sich durch gefrierendes Wasser vergrößern, was zu umfangreichen Schäden an der Fassade führt.

Undichtigkeiten am Dach oder an Fenstern ermöglichen das Eindringen von Feuchtigkeit, was im Inneren des Hauses Schäden verursachen kann. Lose Dachziegel können bei Stürmen verrutschen oder abheben und stellen somit ein Sicherheitsrisiko dar.

Frostschäden und Schimmel verhindern

Im Außenbereich sollten alle wassergefüllten Behältnisse und Leitungen, wie der Gartenschlauch oder ein Wasserhahn an der Außenwand, aber auch Regentonnen und Springbrunnen entleert sowie frostsicher verstaut oder abgedeckt sein, um Frostschäden zu verhindern. Die Wasserzufuhr zu den Außenanlagen sollte abgestellt und die Wasserhähne im Außenbereich geöffnet bleiben, um Restwasser ablaufen zu lassen.

Im Innenbereich ist es nicht nur wichtig, alle Räume ausreichend zu beheizen, um das Einfrieren von wasserführenden Leitungen zu verhindern, denn auch die Schimmelgefahr in zu kühlen Räumen ist deutlich erhöht. Das Umweltbundesamt (UBA) empfiehlt diesbezüglich in seinem Webportal, tagsüber die Raumtemperaturen in der Wohnung nicht unter 19 bis 20 Grad Celsius zu senken, nachts sollten es mindestens 18 Grad Celsius sein.

„Bei Absenkung von Innenraumlufttemperaturen in der Heizperiode unter 16 bis 18 Grad Celsius steigt das Risiko für Schimmelbildung in genutzten Wohnungen zum Teil massiv“ wie das UBA betont. Die Temperatur in ungenutzten Räumen, in denen sich nur selten Menschen dauerhaft aufhalten, kann auf rund 15 Grad Celsius eingestellt werden, um Schimmel vorzubeugen.

Frostschutzstellung der Heizung alleine genügt nicht

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) warnt: Die Frostschutzstellung (-Markierung) am Heizkörperventil bietet nur bedingten Schutz. Zwar schützt sie die Heizkörper selbst vor Frost, die Rohre jedoch nicht. So können Rohre, die weiter entfernt vom Heizkörper liegen, bei sehr kalten Temperaturen einfrieren.“

Bei Häusern, die lange Zeit leer stehen, empfiehlt es sich, alle wasserführenden Leitungen, einschließlich der Heizungsanlage, zu entleeren, um ein Einfrieren und Platzen der Rohre zu verhindern. Ist dies nicht gewünscht oder möglich, muss man auch hier darauf achten, dass die Raumtemperatur hoch genug bleibt, um ein Einfrieren der Rohre sowie eine Schimmelbildung zu verhindern.

Sicherheit für Bewohner und Besucher

Für die Sicherheit von Bewohnern und Besuchern ist generell eine ausreichende Außenbeleuchtung an Zugangswegen, Treppen und Eingangsbereichen unerlässlich.

Zudem sind Immobilienbesitzer in der Regel verpflichtet, Gehwege von Laub, Schnee und Eis zu befreien, um Unfälle zu vermeiden. Daher sollten Besen, Schneeschaufel und Streugut stets griffbereit sein. Wichtig: Schneefanggitter auf dem Dach verhindern unkontrollierte Schnee- und Eislawinen.