Auslandskrankenversicherung – im Ausland gut versichert

AuslandskrankenversicherungUrlaubsreisende, beruflich Entsandte, im Ausland Studierende, Au Pairs und Auswanderer – sie alle teilen einen wichtigen Bedarf:

Eine Auslands-Krankenversicherung.

 

 

Bei der Planung Ihres Auslandsaufenthaltes sollten Sie unbedingt an den Abschluss einer  Krankenversicherung für das Ausland denken. Auch wer in Deutschland gesetzlich oder privat versichert ist, sollte sich gegen hohe finanzielle Risiken absichern, die ein Unfall oder eine Operation im Ausland bedeuten kann, denn oftmals sind die Kosten im Ausland  wesentlich höher und werden von den deutschen Krankenkassen nicht vollständig übernommen.

Zu den wichtigsten Reiseversicherungen gehört die Auslandskrankenversicherung (mit diesem Link gelangen Sie zur Gesamtübersicht unseres Premium-Partners). Sie übernimmt die Kosten  für ärztliche Behandlung bei Unfällen, akuten Erkrankungen und für stationäre Behandlungen. Darüber hinaus deckt sie Kosten für Zahnbehandlungen, Medikamente, Heil- und Verbandsmittel ab. Auch  der Rücktransport  im medizinisch notwendigen Fall sowie Überführungskosten bei Tod der versicherten Person sind versichert. Die Auslandskrankenversicherung können Sie für einen bestimmten Zeitraum oder als Jahrespolice für alle Urlaubs- und Dienstreisen abschließen.

Finden Sie Ihren Wunschtarif √

Mit nur 4 Angaben (Reiseland, Reisegrund, Reisedauer & Ihr Eintrittsalter) selektiert der Rechner alle möglichen Produkte und Tarifvarianten.

Gleichgültig, ob es sich um eine kurzfristige Reise, einen mehrjährigen oder sogar unbefristeten Aufenthalt im Ausland handelt, für jeden Bedarf hat die „Care Concept AG“ eine passende Lösung per Mausklick mit Sofortbestätigung per E-Mail.

Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung ist ebenfalls, besonders für teure Reisen, zu empfehlen, da diese die Stornogebühren eines Reiseveranstalters übernimmt, wenn die versicherte Person aus wichtigen Gründen die gebuchte Reise nicht antreten kann. Zu diesen Gründen gehören z.B. unerwartete, schwere Erkrankungen des Versicherten oder der Angehörigen, Unfall, oder Arbeitslosigkeit. Der Abschluss einer Reiserücktritts oder einer Reiseabbruchversicherung muss spätestens 30 Tage vor Reiseantritt erfolgen.

Ausländische Gäste in Europa

Viele Besucher, die sich für eine bestimmte Zeit in der EU aufhalten, haben oft keinen oder nur unzureichenden Krankenversicherungsschutz. Ohne einen Nachweis über eine ausreichende Krankenversicherung wird z. B. kein Einreisevisum erteilt. In Deutschland ist es gesetzlich vorgeschrieben, dass man krankenversichert sein muss.

Für Einreisen mit einem Visum und Aufenthalten von bis zu 92 Tagen kann der Care Visa Protect )* abgeschlossen werden.

Wird kein Visum benötigt, können sich Ausländer für die Einreise nach Deutschland und in die EU bis maximal 2 Jahre mit dem Krankenversicherungsschutz Care Economy )** versichern.

Längerfristige Aufenthalte von z.B. Selbständigen und Geschäftsleuten, können bis maximal 5 Jahre mit dem Produkt Care Expatriate abgesichert werden – auch für „Auswanderer“ geeignet …

Für die Einreise nach Deutschland ist zusätzlich  § 195, III VVG zu beachten. Demnach dürfen sich alle Einreisenden maximal 5 Jahre mit einer temporären Reise-Krankenversicherung absichern. Danach ist die Mitgliedschaft in einer substitutiven Krankenversicherung vorgeschrieben.

 

)* = Care Visa Protect – Krankenversicherung für ausländische Gäste und Besucher

Wer kann sich versichern: Die Auslandskrankenversicherung Care Visa Protect ist zugeschnitten auf die Bedürfnisse von ausländischen Gästen und Besuchern, die mit einem Visum in die Länder der Europäischen Union (EU) und die Schengen-Staaten einreisen. Die Krankenversicherung für Ausländer kann bis zum vollendeten 75. Lebensjahr (Höchstalter: 74) abgeschlossen werden und hat eine maximale Versicherungsdauer von 92 Tagen.

Was „Care Visa Protect“ leistet: Der Leistungsumfang umfasst die ambulante, die stationäre und die zahnmedizinische Behandlung bei allen zugelassenen Ärzten zum ortsüblichen Gebührensatz. Erfüllt alle Anforderungen der Verordnung (EG) Nr. 810/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates der Europäischen Union vom 13.07.2009 an ein Schengen-Visum. Die Auslandskrankenversicherung Care Visa Protect sichert insbesondere den Gastgeber auch gegen die meisten finanziellen Risiken einer Verpflichtungserklärung ab. Durch die Kombination mit der Unfall- und Haftpflichtversicherung Care Protector wird das Restrisiko aus einer Verpflichtungserklärung deutlich reduziert.

Was die Versicherung kostet: Die Prämie in der Auslandsversicherung Care Visa Protect ist laufzeit- und altersabhängig. Für 0- bis 64-Jährige beträgt die Gesamtprämie beispielsweise für 30 Tage einmalig 25,50 EUR.

Wie man die Versicherung abschließen kann: Sie können die Auslandsversicherung direkt online abschließen und erhalten nach erfolgreicher Antragsprüfung binnen weniger Minuten eine Sofortzusage per E-Mail inkl. aller erforderlichen Unterlagen für die Beantragung des Visums zugeschickt.

Ergänzend zur Auslandskrankenversicherung empfehlen wir den Abschluss der Unfall- und Haftpflichtversicherung „Care Protector“. Diese können Sie ab 2,– EUR / Monat ganz bequem zusammen mit der Krankenversicherung im Online-Antrag abschließen. Die Haftpflichtversicherung schützt Sie vor den Schadenersatzansprüchen Dritter. Die Unfallversicherung schützt vor finanziellen Folgen bei Minderung Ihrer Arbeitsleistung durch Invalidität oder durch Tod nach einem Unfall.