Am 12112010 ist beschlossen worden dass :die 3Jahresfrist zum 01012011 kippt;die Wahltarife nur noch eine Bindefrist von 1 Jahr haben und wie alle anderen Tarife in der GKV ein Sonderkuendigungsrecht bei Anpassung enthalten;die Tarife fuer Kostenerstattung fuer GKVVersicherten
Source: bvg