Wohngebäudeversicherung sichert Immobilienbesitzer gegen möglichen finanziellen Ruin ab
Bei einer Wohngebäudeversicherung handelt es sich um eine Versicherung, die den Gebäudeeigentümer vor gewissen Risiken schützt. Also die Schäden, die aus Sturm- und Feuerschäden sowie aus anderen Schäden entstehen können. Der Versicherungsgegenstand ist das Wohngebäude – die beweglichen Sachen im Inneren sind durch die Wohngebäudeversicherung nicht abgedeckt.
Somit ist das Ziel einer solchen Versicherung die Deckung der Kosten, die aufgrund einer Sanierung oder eines Wiederaufbaus entstehen können. Eine Möglichkeit zur Ausweitung des Schutzes stellt die sogenannte kombinierte oder erweiterte Wohngebäudeversicherung dar. Mit dieser sichert sich der Objektbesitzer gegen sogenannte Elementarschäden ab.
Wohngebäudeversicherung im direkten Vergleich
Ein Haus kann durch verschiedene Faktoren stark beschädigt werden. Diese Schäden können den Hausbesitzer finanziell ruinieren. Eine Wohngebäudeversicherung verhindert diesen Ruin.
Somit sollte jeder, der ein Wohngebäude besitzt, eine derartige Versicherung abschließen.
Unfälle bzw. unvorhergesehen Ereignisse, die dem Haus Schaden zufügen, können schließlich jederzeit passieren.
Für wen eignet sich die Wohngebäudeversicherung?
Somit sollte jeder der ein Wohngebäude besitzt, eine Wohngebäudeversicherung abschließen. Der Grund ist, wie bereits erwähnt, dass mit bestimmten Schäden an der Immobilie sehr hohe Kosten einhergehen können, die vor allem private Personen in den finanziellen Ruin treiben können. Zudem stellt das eigene Heim eine Art Absicherung für das spätere Leben dar – eine finanzielle Hilfe im Schadenfall ist unverzichtbar!
Erklärvideo zum Thema Wohngebäudeversicherung
Die Leistungen einer Wohngebäudeversicherung im Überblick
Eine Wohngebäudeversicherung deckt sämtliche Kosten, die durch einen Schaden am Gebäude oder an Objekten, die sich auf demselben Grundstück befinden, entstehen, ab. Somit deckt die Versicherung z.B. auch Schäden an einer Gartenlaube oder an einer Garage ab. Außerdem umfasst die Versicherung die Deckung von Schäden an fest mit dem Gebäude verbundenen Objekten (Markisen, Heizungsanlagen, …). Im Einzelnen kommt die Wohngebäudeversicherung für folgende Schäden auf:
- Schäden durch Sturm und Hagel. Dabei muss die Windstärke mindestens Stufe 8 betragen.
- Wasserschäden, die durch Bruch- oder Frostschäden entstehen.
- Schäden, die durch einen bestimmungswidrigen Austritt des Leitungswassers bedingt sind.
- Schäden durch Feuer (Brand, Blitzschlag, Explosionen und Implosionen).
- Überspannungsschäden (nur, wenn diese in die Versicherung eingeschlossen sind)
Wie bereits erwähnt, sind bewegliche Gegenstände kein Bestandteil der Wohngebäudeversicherung. Diese Schäden werden von der Hausratsversicherung übernommen.
Die Versicherung übernimmt auch weitere Kosten, die mit dem Schaden einhergehen
Sofern die folgenden Kosten in Verbindung mit den jeweiligen Schäden stehen, kommt die Gebäudeversicherung auch für diese auf:
- Kosten, die durch Aufräum- und Abbrucharbeiten entstehen
- Ebenso Kosten für eine Dekontamination
- Beseitigung von Wasserschäden
- Kosten, die durch einen Mietausfall entstehen
- Für die Sachverständigenbeauftragung
- Kosten, die im Rahmen der Beseitigung von umgestürzten Bäumen entstehen
Der zusätzliche Schutz gegen Elementarschäden
Neben den Basisrisiken Wasser, Feuer, Sturm und Hagel besteht auch die Möglichkeit, sogenannte Elementarschäden in die Wohngebäudeversicherung mit aufzunehmen. Diese elementaren Schäden umfassen Schäden, die durch Lawinen, Schneedruck, Hochwasser und andere Naturgewalten entstehen.
Eine Absicherung gegenüber Elementarschäden sollte vor allem in die Versicherung eingeschlossen werden, wenn sich das Gebäude in einer Region befindet, die ein erhöhtes Risiko für solche Naturgewalten aufweist. Aber auch die Versicherung von Gebäuden in anderen Regionen kann sinnvoll sein. Schließlich treten Ereignisse wie Hochwasser in den letzten Jahren auch vermehrt in sogenannten nicht risikobehafteten Regionen auf.
Diese Schäden werden i.d.R. nicht abgedeckt
Der Hausbesitzer, der sich für eine Wohngebäudeversicherung interessiert, ist gut beraten, wenn er nicht nur die Versicherungsleistungen, sondern auch die nicht enthaltenen Leistungen kennt. Also sollte vor dem Abschluss einer Versicherung genauestens geprüft werden, welche Schadensfälle nicht abgedeckt sind. So hat der Hausbesitzer die Möglichkeit, weitere Schadensfälle, die er für möglich hält, in die Versicherung mit aufzunehmen. Neben den nicht befestigten Gegenständen im Inneren des Gebäudes sind auch Schadensansprüche von einer dritten Partei i.d.R. nicht in eine Wohngebäudeversicherung eingeschlossen.
So errechnet man die richtige Versicherungssumme
Die Versicherungssumme ist ausschlaggebend für die maximale Höhe des Betrags, der im Schadensfall von der Versicherung übernommen wird. Dabei gilt die einfache Grundregel: Je höher die Deckungssumme, desto umfangreicher die Entschädigung.
Somit wird zur Bestimmung der Deckungssumme zunächst der sogenannte Wert 1914 ermittelt. Dieser Wert gibt Aufschluss darüber, wie wertvoll das Gebäude im Jahr 1914 gewesen wäre. Der Wert wird jährlich mit dem steigenden Neuwert bzw. mit dem Baupreisindex des Statistischen Bundesamtes multipliziert. Der Baupreisindex für das Jahr 2017 liegt voraussichtlich bei einem Wert von 1358,3. Für das Jahr 2016 gilt ein Baupreisindex von 1330,7. Für die Umrechnung des Wert 1914 in den aktuellen Wert in Euro wird die folgende Formel verwendet:
Wert 1914 x aktueller Baupreisindex: 100 = Wert im aktuellen Jahr in EURO.
Aus dem Grund, dass Wohngebäude i.d.R. mehrere Jahrzehnte stehen, ist eine regelmäßige Anpassung der Deckungssumme sehr wichtig. Nur so kann ein ausreichender Versicherungsschutz gewährleistet und die Beträge der Gebäudeversicherung kontinuierlich an die Wertsteigerung des Objektes angeglichen werden. Auf diese Weise werden im Falle eines Schadens sowohl die Materialkosten als auch die Lohnkosten für die Arbeiter gedeckt.
Hausbesitzer müssen darauf achten, dass es nicht zu einer sogenannten Unterversicherung kommt. Um die richtige Versicherungssumme zu ermitteln, müssen folgende Faktoren berücksichtigt werden:
- Die Bauweise und das Baujahr des Gebäudes
- Die Art der Bedachung
- Die Ausstattung des Gebäudes
- Die zu versichernde Fläche
- Die zu versichernden Leistungen
- Der Wert 1914
- Der Ort, an dem sich das Gebäude befindet (Höhe des Risikos für einen Schaden)
Somit muss in Bezug auf diese Faktoren muss erwähnt werden, dass die verschiedenen Versicherer den einzelnen Risiken eine unterschiedliche Gewichtung beimessen. So kann bei einer Gesellschaft vor allem das Baujahr eine Rolle spielen, während ein anderer Versicherungsanbieter die zu versichernde Fläche in den Vordergrund rückt.
Wohngebäude-„Einheitswert“ berechnen
So profitieren Sie von unserem Versicherungsvergleich
AXA, Ergo, Allianz und Co. – das Angebot an Wohngebäudeversicherungen ist so groß wie der Umfang der möglichen Schäden, die an einem Gebäude entstehen können. Wer glaubt, dass kaum Unterschiede zwischen den einzelnen Angeboten bestehen und dass die Verträge einheitlich gestaltet sind, der irrt sich gewaltig! Der Grund: Jede Versicherung nutzt unterschiedliche Maßnahmen in Bezug auf die Kostendeckung in einem möglichen Schadensfall.
Somit trägt unser Versicherungsvergleich dazu bei, dass jeder die passende Wohngebäudeversicherung für seine Immobilie findet. Ein Vergleich der einzelnen Angebote führt z.B. dazu, dass günstigere Tarife mit den gleichen Leistungen gefunden werden. Im Einzelnen bietet unser Versicherungsvergleich dem Gebäudebesitzer die folgenden Vorteile:
- Der Vergleich ist völlig kostenlos
- Alle wichtigen und vor allem seriösen Versicherungen werden berücksichtigt
- Ebenso werden alle individuellen Wünsche berücksichtigt
- Die Angebote einzelner Versicherer können in aller Ruhe miteinander verglichen werden
- Die Darstellung der verschiedenen Versicherungen erfolgt in einer übersichtlichen Liste
- Umfangreiche Analysen zeigen schnell die möglichen Einsparungen auf
Also sollte Sie unseren praktischen Versicherungsvergleich nutzen und sichern Sie sich noch heute gegen sämtliche Schäden an Ihrer Wohnimmobilie ab.