KrankenZusatzversicherung zur GKV

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Allgemeine Informationen zur privaten Krankenzusatzversicherung

Die Krankenzusatzversicherung dient in der Regel als ergänzender Versicherungsschutz zur gesetz-
lichen Krankenversicherung. Ihre Bedeutung für die Wichtigkeit im Versicherungsschutz hängt vor allem davon ab, welche Ergänzungen gewählt werden.

Am häufigsten werden Versicherungsumfänge vereinbart, die im Wesentlichen der Steigerung der Lebensqualität dienen. Hierunter fallen Zahnzusatzversicherungen, die das finanzielle Risiko von Zahnersatz abfedern und gleichzeitig sicherstellen sollen, dass die Zähne kosmetisch und medizinisch mit dem bestmöglichen Mitteln erhalten oder wiederhergestellt werden sollen. Auch Brillenleistungen werden in diesem Zusammenhang typischerweise gerne versichert.

Weniger wichtig aber ebenfalls sehr beliebt sind Versicherungen, die den Komfort während des Heilungsprozesses insbesondere im Krankenhaus sicherstellen sollen – beispielsweise Tarife, die eine Unterbringung im Einbettzimmer garantieren. Weitere Tarife sichern die Kostenübernahmen alternativer Heilbehandlungen ab, da diese innerhalb der gesetzlichen Kasse nur selten und wenn, dann nur in Auszügen übernommen werden.

Mit Abstand am wichtigsten sind Tarife, welche die Begrenzung der Gebührensätze für Ärzte aufheben (oder zumindest abfedern). Dabei geht es in der Regel nicht darum, dem Arzt ein höheres Einkommen zu verschaffen, sondern darum sich jederzeit den qualifiziertesten Arzt und die bevorzugte Behandlungsmethode aussuchen zu können. Dies betrifft auch den Einsatz neuer Heilmethoden oder einer Heilung im Ausland, wenn für entsprechende Maßnahmen in Deutschland noch keine Heilmöglichkeit besteht.

Im Antrag sollte der Versicherte unbedingt darauf achten, die Gesundheitsangaben und Risikofragen wahrheitsgemäß zu beantworten.

 

(Quelle: Basis-Information zur privaten Krankenzusatzversicherung unserer „Einkaufsgemeinschaft“ BlauDirekt)

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So können Sie beim (Zahn-) Arzt als „Privatpatient“ auftreten …

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