BerufsUnfähigkeitsversicherung

Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist -neben der Privathaftpflicht- für jeden Berufstätigen die wichtigste Absicherung.
Im Schadensfall zahlt die Berufsunfähigkeitsversicherung eine vorab vereinbarte Rente, sobald mindestens 50% der für den jeweils versicherten Beruf erforderlichen Tätigkeiten nicht mehr ausgeübt werden können. Mehr …


Die Tarifierung erfolgt im Wesentlichen anhand des aktuell ausgeübten Berufs. Für jeden versicherten Beruf wird exakt festgestellt, welche Tätigkeiten mit ihm verbunden sind. Daraus folgt: Je exakter der Beruf bezeichnet und versichert wird, desto genauer stimmt das Anforderungsprofil mit dem der versicherten Person überein. Eine Leistung erfolgt bei einer sehr genauen Berufszuordnung somit u.U. bereits erheblich eher, als wenn die Berufsbezeichnung allgemein gehalten wurde.
Einer exakten Berufsbeschreibung ist somit eine ebenso hohe Bedeutung beizumessen wie der Qualität der Versicherungsbedingungen.

Um einen umfassenden Schutz zu gewährleisten, sollte die zu versichernde Rente sich am tatsächlichen Bedarf im Falle eines gesundheitsbedingten Einkommensausfalls bemessen. Insbesondere von zu niedrigen Renten –„erster Schritt in die richtige Richtung“- ist zu warnen, da der Staat private Berufsunfähigkeitsrenten im Falle von Sozialhilfe in voller Höhe anrechnet.
Renten, die unterhalb der für den Sozialfall zu erwartenden Sozialleistungen liegen, haben somit allenfalls für Familien einen Wert, in denen das Einkommen eines weiteren Partners im Schadensfall somit entlastet würde. Für Alleinstehende hingegen ergäbe sich hingegen kein Nutzen. Als Faustformel kann man sagen, dass Berufsunfähigkeitsrenten für Alleinstehende grundsätzlich 1.000 Euro monatlich nicht unterschreiten sollten.

Die Versicherungsbedingungen der Berufsunfähigkeitsversicherung sind vielfältig. Anders als es oft von Rating-Agenturen oder Testzeitschriften suggeriert wird, kommt es für die Wahl einer guten Versicherung weniger darauf an, möglichst viele „gute“ Bedingungen anzuhäufen, sondern viel mehr darauf, auf die Bedingungen zu achten, die für Ihre persönliche Lebensplanung & -situation Bedeutung haben.

Insbesondere folgende Fragen sind durch die Bedingungen unterschiedlich geregelt und haben massgeblich Einfluss auf die Qualität des Versicherungsschutzes:

  • Definition der versicherten Tätigkeit
  • Verweisung (Verzicht auf abstrakte Verweisung?)
  • Leistungsbeginn (ab dem ersten Monat?)
  • Geltungsbereich (weltweit?)
  • Zahlung (auch rückwirkend?)
  • versichererseitige Rücktrittsmöglichkeiten (Verzicht?)
  • Nachversicherungsmöglichkeiten
  • Anerkenntnis (unbefristet?)
  • Arztanordnung (möglich?)
  • Meldefrist (erweitert?)
  • Beitragszahlung während der Leistungsfallprüfung
  • Karenzzeit (ohne?)
  • Rentenstaffelung
  • Dynamik
  • gefährliche Hobbys
  • Kriegsereignisse
  • Pflegefall
  • Berufswechsel

Sollte eine Berufsunfähigkeitsversicherung aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich oder aus wirtschaftlichen Gründen unerschwinglich sein, bieten sich verschiedene Alternativen, die (nur) für diesen Fall geprüft werden können und müssen:

  • Erwerbsunfähigkeitsversicherung
  • Grundfähigkeitenversicherung
  • Dread Disease – Versicherung
  • Unfallrentenversicherung

Soweit Sie nähere Informationen über eine der oben genannten Ausschlüsse, Spezialversicherungen oder Einschlüssen benötigen oder unsicher bezüglich Ihres Bedarfs sind, nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.
Wir beraten Sie gerne -ggf. über eine interaktive Onlineberatung- hinaus, sofern dies erforderlich ist.

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(Quelle: Basisinformation zur Berufsunfähigleitsversicherung unseres Einkaufsgemeinschaft BlauDirekt)