BauSparen — Finanzierung | RenditeSparer | VL

Bausparen ist ein „kollektives System“, in dem die Bausparer eine Sparphase & eine Darlehensphase durchlaufen. Mit der Ansparphase erwirbt der Sparer einen Rechtsanspruch auf ein später zu gewährendes Bauspardarlehen zu einem günstigen und über die gesamte Laufzeit des Darlehens festen Zinssatz. Mehr … . | Aktuelles Angebot: 300-Euro-Jungendbonus!

 Immobilien-Wuensche solide finanzieren

(Bildquelle: TheStocks.im)

RenditeSparer: Häufig wird ein BauSparVertrag für eine mündelsichere Anlageform von „vermögenswirksamen Leistungen“ (VL) gewählt.
Exklusiv hier im Vergleichsrechner: Mit besonders attraktiven Verzinsungen von 3,01% für 7 Jahre oder 3,26% für 10 Jahre eignet sich die Bausparkasse Mainz auch für die Verwendung als Kapitalanlage.
Besonders gut: Einlagen in Bausparkassen sind bis 250.000 EUR abgesichert und damit höher als bei einer Bank (100.000 EUR).

[Zum VergleichsRechner für Finanzierungs-BauSparVerträge klicken Sie bitte hier …]

 

 

Idee und Funktionsweise vom Bausparvertrag
1885 kam die Idee „Bausparen“ in Deutschland mit der Gründung der „Bausparkasse für Jedermann“ von Pastor Friedrich von Bodelschwingh nach Deutschland. Grundidee der Bausparkasse ist das Baufinanzieren im Kollektiv. Eine Person allein könnte sich -aufgrund des fehlenden Eigenkapitals- häufig kein Eigentum leisten. Mehrere Personen gemeinsam jedoch können sich den Traum vom Eigenheim nacheinander erfüllen. Diese Idee fand vor allem in den Aufbaujahren nach dem zweiten Weltkrieg in Deutschland großen Anklang. Die Tätigkeit der verschiedenen Bausparkassen und der Schutz der Bausparer wurde im Jahr 1972 im Bausparkassengesetz(BspKG) gesetzlich festgeschrieben.

 

Der Bausparvertrag
Der Bausparer schließt einen Bausparvertrag mit einer Bausparkasse ab. Der Bauspartarif bestimmt bereits bei Vertragsabschluss die Zinssätze (Sparzins und Darlehenszins), die Ansparzeit, die Tilgungszeit, eine eventuelle Mindestvertragsdauer (bzw. „Bewertungszahl“), das Mindestguthaben bei Zuteilung (25% bis 50%), Tilgungsbeiträge und die Abschlussgebühr.  Der Bausparer kann mit der Zuteilung des Bausparvertrages über die volle Bausparsumme verfügen – Sparguthaben & ein evtl. Bauspardarlehen.  Mit der Eröffnung eines Bausparkontos erwirbt sich der Bausparer das Anrecht auf ein Darlehen mit niedrigem Zinssatz. Der Zinssatz ist fix und nicht mehr veränderbar. Das gibt Sicherheit über Jahre hinweg. Auch heute noch werden pro Jahr Millionen von Neuverträge geschlossen, so dass Bausparen -neben dem Sparbuch und dem Sparen auf dem Girokonto- zu den TOP-3-Sparformen zählt. Dies ist insbesondere darauf zurückzuführen, dass das Bausparen im Verhältnis zum Sparkonto noch angemessene Zinssätze bietet und diese für eine längere Zeit gesichert sind.

 

Wie funktioniert Bausparen?
Eigentlich ganz einfach. Man schließt einen Bausparvertrag über eine bestimmte Bausparsumme ab. Durch regelmäßige Einzahlungen (& ggf. Sonderzahlungen) spart man einen Teil der Bausparsumme an. Dadurch erhält man einen Anspruch auf ein Bauspardarlehen und bei Zuteilung des Vertrages kann man dann auch über die volle Bausparsumme –also Sparguthaben und Bauspardarlehen– verfügen.

 


Hier finden Sie den VergleichsRechner für Finanzierungs-BauSparVerträge:


 


 

Umstrittene Kündigungen von Bausparverträgen durch ca. drei Bausparkassen

Aktuell häufen sich Beschwerden zu drei Bausparkassen, die eine Kündigung ankündigen bzw. diese bereits ausgesprochen haben: Die LBS Baden-Württemberg hat im Dezember angekündigt, dass sie Bausparverträge, die schon mindestens 10 Jahre zuteilungsreif sind, kündigen wird, wenn die Kunden sich nicht melden. Die Bausparkasse BHW hat bereits Kündigungen ausgesprochen, die Bausparkasse Wüstenrot auch.
Die Kündigungsrechte, auf die sich die Bausparkassen aktuell berufen, sind vertraglich nicht vereinbart worden. Bei der jüngsten Kündigungswelle von nicht voll angesparten Bausparverträgen berufen sich die Kassen auf ein Kündigungsrecht nach § 489 Absatz 1 Nr. 2 BGB und verweisen auf ein Urteil des Landgerichts Mainz (Az. 5 O 1/14). Nach Auffassung der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg zieht die Begründung des Gerichts nicht.

Wie können Betroffene sich wehren?
Betroffenen können mit Hilfe eines Musterbriefes der Kündigung bzw. der Kündigungsandrohung widersprechen.

Die Rechtslage ist umstritten. Die Bausparkassen berufen sich auf oben genannte Rechtsprechung, eine höchstrichterliche Rechtsprechung existiert jedoch noch nicht …

nach oben …

 

 


 

 

Der 300 Euro-Extra Bonus der Wüstenrot für junge Bausparer ist ein weiteres Argument für eine bei Kinder & Jugendlichen beliebte Sparanlage:

Die Wüstenrot gibt für Kinder und Jugendliche bis 21 Jahren bis zu 300 Euro als Bonus dazu!

Der Bonus wird als Rückerstattung der Abschlussgebühr (max. 300 Euro) gezahlt und ist somit abgeltungssteuerfrei. Voraussetzungen für die Auszahlung des Jugendbonus sind eine Sparzeit von mindestens 7 Jahren (max. 15 Jahre) und das Erreichen der Zuteilung des Bausparvertrages.

Während der Vertragslaufzeit können Vertragsänderungen wie Teilung und Erhöhung der Bausparsumme bonusunschädlich vorgenommen werden. Bei den Tarifen herrscht freie Auswahl.
Sie können je nach Zielgruppe zwischen hoher Guthabenverzinsung, niedrigem Darlehenszins oder – bei unentschlossenen Kunden – einer Mischung aus beidem auswählen.

=> Lediglich die Finanzierungstarife (FX und FA) sind vom Jugendbonus ausgeschlossen.

Der Wohn Riester Tarif RB/F mit 1,35% Sollzins wäre auch möglich.

nach oben …

 

 


Aus rechtlichen Gründen weisen wir darauf hin, dass auf diese Seite unseres Portals die Domains
clever-online-bausparen.de | bauspar-vergleichsrechner.de | clever-online-baufinanzieren.de | cleveronlinebausparen.de | cleveronlinebaufinanzieren.de
verweisen.