BGH kippt Darlehenskonto-Gebühren bei Bausparkassen

Von Bausparkassen dürfen Darlehenskonto-Gebühren nun nicht mehr verlangt werden. Sie müssen ggf. rückwirkend erstattet werden, wenn Bausparkunden diesen Gebühren bei ihrer jeweiligen Bausparkasse widersprochen haben.

Nach einem Urteil mit dem Aktenzeichen (Az.) „XI ZR 308/15“ hat der BundesGerichtsHof (BGH) in Karlsruhe nun auch die Gebühren auf Bauspar-Darlehenskonten bei Bausparkassen untersagt und ist damit der Klage der VerbraucherZentrale (VZ) von NRW (Nordrhein-Westfalen) gefolgt.

Zuvor unterlag die VZ noch vorinstanzlich, da dort dem Argument der Bausparkassen –die Gebühren der Überwachung der Darlehens-Rückführung kämen dem Bauspar-Kollektiv zugute– gefolgt wurde.

Mit ihrer Klage gegen die BADENIA Bausparkasse setzte die VZ nur das gerichtlich durch, was bereits vorher gegen Banken bei normalen Kreditkonten auch schon gekippt wurde.

Natürlich ist dieses BGH-Urteil -das selbstverständlich für alle in Deutschland tätigen Bausparkassen gilt- auch in den Konditionen in unserem Bauspar-VergleichsRechner (ab Rechtskraft des Urteil) berücksichtigt worden.

 

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BGH Urteil über Darlehenskonto-Gebühren

 

(Bildquelle: TheStocks.im)