KS/AUXILIA stärkt die Rechte seiner Versicherungskunden
Die AUXILIA Rechtsschutz-Versicherungs-AG verzichtet zugunsten seiner Versicherungsnehmer einseitig auf das außerordentliche Kündigungsrecht nach dem ersten Rechtsschutzfall. Für den Versicherungsnehmer ändert sich dagegen nichts. Er hat weiterhin die Möglichkeit seinen Vertrag nach dem ersten Rechtsschutzfall mit dem Versicherungsunternehmen zu lösen.
Es geht um den § 13 AUXILIA/ARB. Hier ist bislang geregelt, dass sowohl dem Versicherungsnehmer als auch dem Versicherungsunternehmen ein außerordentliches Kündigungsrecht nach dem ersten Schadenfall zusteht.
Obwohl die AUXILIA in der Vergangenheit keine außerordentliche Kündigung nach dem ersten Schadenfall ausgesprochen hat, wurde diese Regelung immer wieder kritisiert. So hat Öko-Test noch in der Ausgabe 2/2006 die AUXILIA als „heimlicher Testsieger“ erkoren, aber gleichzeitig das beiderseitige außerordentliche Kündigungsrecht als „Pferdefuß“ bemängelt; wenngleich der Versicherungsombudsmann Prof. Wolfgang Römer noch im gleichen Artikel bestätigt, dass eine Beschwerde zu diesem Thema ihm bisher nicht vorliegt.
Die Geschäftsleitung der AUXILIA hat in einer geschäftsplanmäßigen Erklärung an alle Geschäftspartner nunmehr zugesichert, ihr außerordentliches Kündigungsrecht frühestens nach dem dritten Rechts-
schutzfall innerhalb von zwölf Monaten auszuüben. Die für den Versicherungsnehmer günstigere Regelung der Kündigungsmöglichkeit nach dem ersten Schadenfall wird beibehalten.
Textmaterial: Geschäftsplanmäßige Erklärung (pdf)
Bei Interesse nehmen Sie bitte einfach Kontakt zu uns auf, vielen Dank.
Informationen zur KS-Gruppe :
Kraftfahrer-Schutz e.V.
Ein traditionsreicher Automobilclub.
1935 gegründet, setzte sich der KS seit Beginn für mehr Sicherheit auf den Straßen ein. 1938 zählte der Verein schon 38.000 Mitglieder und bot eine Rechtsschutz-, Berufshaftpflicht- sowie Sterbegeldversicherung für Berufskraftfahrer an. Mehr und mehr öffnete sich der KS für alle Kraftfahrer und wurde zu einem „richtigen Automobilclub“. 1961 wurde der Vereinsname in KRAFTFAHRER-SCHUTZ e.V. geändert.
Heute ist der KS der drittgrößte Automobilclub Deutschlands mit derzeit über 450.000 Mitgliedern. Für nur € 27,— (Einzel-Mitgliedschaft) oder € 33,— (Familien-Mitgliedschaft) im Jahr erhalten KS-Mitglieder umfassende Clubleistungen von der Wildschadenbeihilfe über den KS-Notfall-Service – rund um die Uhr – bis hin zum Angebot preiswerter Rechtsschutz- und Schutzbriefversicherungen.
AUXILIA Rechtsschutz-Versicherungs-AG
Der preiswerte Qualitätsanbieter.
1964 als Tochtergesellschaft des Kraftfahrer-Schutz e.V. gegründet. Angesichts der rapide zunehmenden Motorisierung ist auch die Nachfrage nach Rechtsschutz stark gestiegen. Infolgedessen hat der KS für seine Mitglieder eine eigene Rechtsschutzversicherung ins Leben gerufen, die sich mittlerweile zu einem ausgesprochenen Rechtsschutzspezialisten entwickelt hat. Gerade bei Versicherungsmaklern gilt die AUXILIA mit ihren innovativen Produkten als kompetenter Partner.
Aktuell hat die AUXILIA einen Versicherungsbestand von rund 500.000 Verträgen. Sie bietet Nichtselbständigen, Selbständigen, Ärzten und Landwirten einen umfassenden, auf die individuellen Bedürfnisse abgestimmten Rechtsschutz an.
KS Versicherungs-AG
Der Schutzbrief-Spezialist.
1979 als zweite Tochtergesellschaft des Kraftfahrer-Schutz e.V. gegründet. Ende der siebziger Jahre nahmen viele Versicherungsgesellschaften die Schutzbriefversicherung neu in ihr Angebot auf und traten damit in Wettbewerb zu den Automobilclubs. Um dem Bedarf seiner Mitglieder gerecht zu werden, lagerte auch der Kraftfahrer-Schutz e.V. die Versicherungsleistungen sowie die dazugehörigen technischen, organisatorischen und medizinischen Hilfsdienste in eine eigene Schutzbrief-Gesellschaft aus.
Heute umfasst der Versicherungsbestand rund 40.000 Verträge. Der 24-Stunden-Notruf hilft zu jeder Tages- und Nachtzeit.
Der KS bietet 3 Arten von Schutzbriefen für seine Mitglieder und deren Familienangehörige an:
– Familien-Schutzbrief für das In- und Ausland
– Schutzbrief für das In- und Ausland
– Auslands-Schutzbrief