Jetzt mit kleinen Beträgen für ein späteres Auskommen „der Kleinen“ sorgen

 

Gerade in der heutigen Zeit spürt die „reifere Generation“ der Großeltern, dass es die Jüngsten unserer Gesellschaft im Rentenalter einmal sehr schwer haben werden. Politiche Fehler der Vergangheit sowie der demografische Wandel versprechen jedenfalls keine „rosige Zeiten“.
Anlässlich niedriger Zinsen für Geldanlagen wird es immer schwieriger, etwas geeignetes „für später“ zu finden – vor diese schwere Entscheidung sehen sich auch (Paten-)Eltern gestellt. Aber selbst wenn unter’m Strich am Vertragsende weniger herauskommen sollte als eingezahlt, wäre es immer noch mehr als „nichts zurückgelegt“.
Damit wollen wir die aktuelle Situation an den Kapitalmärkten nicht verharmlosen – wir wollen jedoch noch einmal hier die Philosophie der Vorsorge etwas in den Mittelpunkt stellen.

Einer unser PremiumPartner hat sich vor geraumer Zeit Gedanken dazu gemacht und eine interessante Variante der Kindergeld-Anlage kreiert:

Basler KinderVorsorge Invest Vario

Ab 25 Euro im Monat für eine sichere Zukunft der Kinder oder Enkelkinder investieren und flexibel bleiben, ein Leben lang.

Die 6 Top-Argumente auf einen Blick:

(Die weiteren Einzelheiten sind den Tariferläuterungen sowie den allgemeinen Versicherungsbedingungen zu entnehmen. Stand: 04.2015)

→ „2 in 1“ flexibel investieren: Fonds + Klassik = 1 Police (12x p.a. in 1%-Schritten änderbar)

→ Abschluss ohne Elternunterschrift möglich (ideal für Großeltern und Paten)

→ Optionale Versorgermitversicherung bei Tod / Leistung in 1 Summe
(in den ersten 3 Jahre bei Unfalltod)

→ BU-Option für das Kind heute ohne Gesundheitsfragen (Ausübung der Option bei Ausbildungsabschluss)

→ Zeitpunkt der Vertragsübergabe an das Kind frei entscheiden (frühestens ab Alter 18 Jahre/Kind)

→ Juniorvorteil bei Abschluss von 2 Verträgen gleichzeitig (halbe Stückkosten: statt monatlich 2 € dann 1 €)

Erklär-Video:

 

Was bedeutet die „Option auf Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung“?

Sie als versorgende Person oder die versicherte Person, also das(Enkel-, Paten-)Kind, können einmalig während der Ausbildungsphase (im Alter zwischen 18 und 27 Jahren) eine Berufsunfähigkeits-Versicherung (optional mit dynamischer Anpassung) für die versicherte Person abschließen:

→ bis zu einer Monatsrente von 500 EUR ohne Prüfung der Gesundheit oder
→ bis zu einer Monatsrente von 1.000 EUR mit einer vereinfachten Prüfung der Gesundheit. Nach erfolgter vereinfachter Gesundheitsprüfung haben Sie -im Rahmen der Nachversicherungsgarantie- zudem die Möglichkeit, die Leistungen bei bestimmten Anlässen zu erhöhen.

 

1. Welche Bedingungen gelten, wenn Sie die Option ausüben?

Die versicherte Person schließt eine Ausbildung oder ein Studium erfolgreich ab und beginnt danach eine berufliche Tätigkeit. Die Ausbildung  oder das Studium müssen dabei auf die berufliche Tätigkeit ausgerichtet gewesen sein. Die Beendigung der Ausbildung und die Aufnahme der beruflichen Tätigkeit muss die versicherte Person uns schriftlich belegen. Der Versicherer darf diese Angaben überprüfen.
Die Berufsunfähigkeits-Versicherung muss während der Ausbildungsphase innerhalb von sechs Monaten nach Aufnahme der beruflichen Tätigkeit beantragt werden.
Sie können die Versicherungsdauer festlegen:
→ höchstens bis zum rechnungsmäßigen Alter, das für den ausgeübten Beruf der versicherten Person vorgesehen ist,
→ mindestens bis zum rechnungsmäßigen Alter von 55 Jahren.

 

2. Wann erlischt die BU-Option?

Die BU-Option erlischt in folgenden Fällen:

a.) Für die versicherte Person wurde bereits einmal eine der folgenden Leistungen beantragt:
→ eine Berufsunfähigkeits-Rente,
→ eine Grundunfähigkeits-Rente,
→ eine Erwerbsunfähigkeits-Rente,
→ eine Erwerbsminderungs-Rente,
→ eine Dienstunfähigkeits-Rente oder
→ Leistungen aus der Pflegepflichtversicherung.

b.) Die versicherte Person ist schwerbehindert oder hat einen Antrag auf Anerkennung der Schwerbehinderung gestellt.

c.) Sie kündigen Ihren Vertrag.
Wenn Sie die BU-Option ausüben, darf die Versicherungsgesellschaft  prüfen, ob einer der genannten Fälle vorliegt. Außerdem kann von Ihnen Nachweise verlangt werden, dass keiner der genannten Fälle vorliegt.

 

3. Wie ist das Verhältnis der BU-Option zu Ihrer Basler KinderVorsorge Invest?

Wenn Sie die BU-Option ausüben, schließen Sie eine rechtlich selbstständige Berufsunfähigkeits-Versicherung ab. Die Berufsunfähigkeits-Versicherung ist völlig unabhängig von diesem Vertrag.

 

Weitere Einzelheiten sind den Bedingungen zur Fondsgebundenen Rentenversicherung für Kinder Basler Kinder-Vorsorge Invest Vario und Garant zu entnehmen, die wir Ihnen selbstverständlich gerne auf Wunsch vorab zusenden.
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