BootsVersicherungsVergleich +++ MotorYachten – SegelBoote – SegelYachten – MotorBoote – Verdränger Gleiter Schlauchboote

Immer mehr Menschen zieht’s in der Freizeit auf’s Wasser … sie kaufen sich ein „Wasserfahrzeug“.
Und wie das in Deutschland so üblich ist, gibt es auch hierfür Versicherungen – mehr …

Worauf Sie achten sollten
Bitte richtige und wahrheitsgemäße Angaben über den tatsächlichen Wert ermitteln/machen, da sonst ein Versicherungsschutz nicht gegeben ist. Die Wertangaben bei Booten sollten alle drei Jahre in der „Festen Taxe“ aktualisiert werden.

Auf jeden Fall sollten Sie sich von Ihrem Privathaftpflicht-Versicherer eine Leistungserweiterung schriftlich bestätigen lassen.

Der Wert Ihres Bootes im Versicherungsfall
Versicherer & Versicherungsnehmer einigen sich zu Beginn des Vertrages auf die Versicherungssumme, die so genannte „Feste Taxe“. Diese wird festgeschrieben und im Totalschadenfall auch ersetzt.
Im Teilschadenfall erhalten Sie die Reparaturkosten ohne Abzüge „neu für alt“ (max. bis zu einem Alter des Bootes von 15 Jahren). Sie haben jederzeit die Möglichkeit, die vereinbarte Versicherungssumme anzupassen, wenn sich der Wert Ihres Wasserfahrzeuges ändert (z.B. wenn Sie Zusatzeinbauten vornehmen, die den Wert Ihres Bootes erhöhen oder wenn der Wert durch das Alter sinkt). Ihr Versicherungsvertrag bleibt so auf dem aktuellen Stand und Sie sparen bei einer Wertverringerung an der Versicherungsprämie.

Berücksichtigung des Kaufpreises als Versicherungswert … ?
Der Kaufpreis gilt nur bei werftneuen Booten als Bemessungsgrundlage. Bei gebrauchten Booten gilt der jeweilige Marktwert (also der Wiederbeschaffungswert eines gleichwertigen Bootes).

Bootszubehör bezeichnet man als „Effekten“
Effekten werden in zwei Gruppen eingeteilt :
Hochwertige Effekten sind z. B. Navigationssysteme (sofern nicht fest eingebaut), Taucher-Ausrüstung usw.
Einfache Effekten sind Gegenstände des persönlichen Gebrauchs wie Decken, Kleidung, Schlafsäcke, Wasserski usw.

Fahrgebiet / Geltungsbereich
Als Fahrten-Gebiet wird bei einer Kasko-Versicherung das Revier umschrieben, auf das sich der Versicherungsschutz bezieht. Wird ein Boot ausschließlich auf einem Binnensee bewegt, ist als Geltungsbereich dieser Binnensee zu empfehlen; in europaweiter Geltungsbereich wäre nur unnötig teuer.
Aber Vorsicht : Sollte sich diese Verwendungsart ändern (z. B. wegen eines Urlaubs), ist der Versicherer unverzüglich vor der Veränderung schriftlich zu informieren und die neue Police abzuwarten !

Vandalismus-Einschluss in der so genanten „Allgefahren-Deckung“
Ein Vandalismus-Schaden ist in der „Allgefahren-Deckung“ mit eingeschlossen und trägt „fast“ alle Gefahren (siehe Bedingungswerk).

Sicherung eines Außenbord-Motors

Schäden durch Diebstahl von Außenbordmotoren sind nur mitversichert, sofern diese mit einer mindestens 5 mm starken Stahlkette oder einer gleichwertigen Sicherung gesichert waren.

Sicherung des Bootes auf dem Trailer
Das Boot muss beförderungssicher verzurrt und an den dafür vorgesehenen Stellen am Trailer befestigt werden, damit die Betriebssicherheit des Fahrzeuggespanns gewährleistet ist (StVO).
Bitte lassen Sie sich beim TrailerKauf ausführlich einarbeiten.

Versicherungsschutz für einen BootsTrailer
Der Trailer muss prinzipiell so gesichert werden, dass er ohne Gewaltanwendung nicht bewegt werden kann (z. B. durch Parkkralle(n), abschließbare Anhängerkupplung, Kette usw.).


 

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