Gesundheitsfonds : Neue Sonderkündigungsregeln seit dem 01.01.2009
Gesundheitsfonds : Neue Sonderkündigungsregeln seit dem 01.01.2009
Mit der Einführung des Gesundheitsfonds gibt es seit dem 01. Januar 2009 einen staatlich festgelegten Beitragssatz (dieser wurde am 1.11.08 vom Gesetzgeber bestimmt). Die Regelungen zum Sonderkündigungsrecht wurden zum 01.01.2009 geändert. Ist der festgelegte „Einheitsbeitragssatz“ höher als der vorher erhobene Beitragssatz der Kasse gibt es trotzdem kein Sonderkündigungsrecht ! Mitglieder dürfen seit 2009 aber dann außer der Reihe kündigen, wenn die Kasse über den ab Januar gültigen Einheitsbeitragssatz hinaus einen so genannten Zusatzbeitrag verlangt. Dies muss die Krankenkasse dem Mitglied einen Monat vorher ankündigen. Zu den genauen Wechselmodalitäten gibt es derzeit unterschiedliche Aussagen. Sobald hier Klarheit besteht, werden wir Sie informieren.
Die BKK Pfalz hat seit dieser Regelung keinen Zusatzbeitrag erhoben. Durch die Bonusmodelle „VorsorgePLUS“ und „KidsPLUS“ sowie den Wahltarif „ChancePLUS“ mit einem Preisvorteil von insgesamt bis zu 1.050 Euro jährlich haben wir nun die besten Argumente, Sie auch in Zeiten einheitlicher Beitragssätze von der BKK Pfalz zu überzeugen. Denn auch ein Wechsel zu den jetzigen „Billigkassen“ bringt dann nichts mehr. Die derzeit bei diesen „Billigkassen“ versicherten Personen werden dann händeringend nach Einsparmöglichkeiten suchen !
Bonusmodelle
„VorsorgePLUS“
„KidsPLUS“
Wahltarif
„ChancePLUS“
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